London: Der Oberste Gerichtshof von England und Wales bestätigte eine Entscheidung, mit dem einem christlichen Ehepaar, das der protestantischen Pfingstbewegung angehört, untersagt wurde, Pflegekinder annehmen zu dürfen. Begründet wurde das Urteil mit den Moralvorstellungen des Ehepaars zu Sexualerziehung und Homosexualität.
15 Pflegekinder betreut: christliches Ehepaar nun ausgeschlossen:
Der High Court of Justice legte fest, daß die auf ihrem christlichen Glauben beruhenden moralischen Prinzipien des Ehepaars für die Erziehung der Kinder „abträglich“seien. Das Ehepaar Owen und Eunice Johns hätten laut Royal Courts of Justice sich bei ihrer Befragung „ablehnend“ zur Homosexualität geäußert und damit den Equality Act 2010 verletzt, der jegliche Form sexueller „Diskriminierung“ verbietet und konkret mit einer Reihe von Bestimmungen die „Rechte der Homosexuellen“ schützt. Dem Ehepaar Johns waren bisher rund 15 Kinder zur Pflege anvertraut worden, ohne daß es je zu Beanstandungen gekommen war. Plötzlich verweigerte die Stadtverwaltung ihrer Heimatstadt Derby, ihnen weitere Pflegekinder unter zehn Jahren anzuvertrauen, die Waisen sind oder aus Problemsituationen kommen. Gegen die Entscheidung legte das Ehepaar Einspruch bei Gericht ein.
Nicht-Diskriminierung Homosexueller hat Vorrang vor religiösen Überzeugungen:Der Gerichtshof bestätigte jedoch die Entscheidung des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Derby. Laut Oberstem Gerichtshof gehe es nicht um die religiösen Überzeugungen des Ehepaars, sondern um die Einhaltung der Gesetze und diese würden die „Gleichheit jeder Person“ garantieren, denn England sei ein „demokratischer und pluralistischer, ein säkularer und kein theokratischer Staat“. Der Gerichtshof stellte fest, daß die Nicht-Diskriminierung aufgrund sexueller Neigungen Vorrang vor religiösen Überzeugungen habe. Das christliche Ehepaar sagte nach dem Urteilsspruch in einer öffentlichen Erklärung: „Wir wollten in unserem Haus Kindern Liebe und Geborgenheit schenken, die keine Liebe und keine Geborgenheit bekommen. Jetzt dürfen wir wegen der Moralvorstellungen unseres Glaubens keine Pflegekinder mehr annehmen. Ein Kind in Schwierigkeiten wurde damit wahrscheinlich um die Möglichkeit gebracht, ein sicheres Zuhause und Hilfe zu bekommen.“ Andrea Minichiello Williams vom Christian Legal Center, das dem Ehepaar zur Seite stand, sagte, daß in Großbritannien „auf Gesetzesebene eine große Schieflage“ entstanden sei. „Es kann nicht sein, daß in unserer Gesellschaft jemand wegen der vorherrschenden Sexualethik ausgeschlossen wird. Großbritannien führt derzeit in Europa die Intoleranz gegen moralischen Prinzipien des Christentums an.“
England führt in Europa Intoleranz gegen Christentum an:Der Equality Act, der jede Form der „Diskriminierung“ von Homosexuellen verbietet, sieht hingegen vor, daß homosexuelle Paare, Schwule wie Lesben, Kinder zur Pflege annehmen und auch adoptieren dürfen. Das Inkrafttreten des Gesetzes macht es christlichen Adoptionsagenturen unmöglich, ihren Auftrag zu erfüllen, da sie homosexuelle Interessenten, die Kinder adoptieren wollen, nicht abweisen dürfen. Aus diesem Grund gaben seit 2007 dreizehn katholische Einrichtungen auf und stellten ihre Aktivitäten ein, da sie „vom Gesetz gezwungen werden, gegen ihre Glaubensgrundsätze zu handeln“. Über katholische Einrichtungen erfolgten zuvor rund vier Prozent der britischen Adoptionen.
Die katholischen Einrichtungen versuchten darauf zu verweisen, daß Homosexuellen ausreichend andere Agenturen zur Verfügung stünden, das Gesetz aber aus Gewissensgründen Ausnahmen vorsehen müße. Auch die anglikanische Gemeinschaft forderte Ausnahmen. Der Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, wandte sich mit einem offenen Brief an Politik und Gesellschaft und erinnerte daran, daß gerade im Bereich der Adoptionen viele Menschen aufgrund religiöser Beweggründe handelten und es bereits in anderen Bereichen, so im Gesundheitswesen, die Möglichkeit der Gewissensverweigerung gebe. Davon wollte der Gesetzgeber jedoch nichts wissen und nahm die Begründung vorweg, der nun auch der Oberste Gerichtshof folgte: Die Nicht-Diskriminierung habe uneingeschränkten Vorrang vor religiösen Überzeugungen und dem Gewissen. Anders ausgedrückt: Christen müssen gegen ihren Willen und gegen ihren Glauben zu einer Haltung gezwungen werden, die sie ablehnen.