12.08.2015

Deutschland: Zeugen Jehovas setzen sich mit Verfassungsbeschwerde durch

In Bremen muss das Anerkennungsverfahren neu gestartet werden

Deutschland: Zeugen Jehovas setzen sich mit Verfassungsbeschwerde durch

In Bremen muss das Anerkennungsverfahren neu gestartet werden

Bremen (idea) – Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist ihrem Ziel näher gekommen, in allen Bundesländern den Kirchen gleichgestellt zu werden. Sie könnte dann beispielsweise Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfordern, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen erteilen oder konfessionelle Kindergärten gründen. In 13 der 16 Bundesländer sind die Zeugen Jehovas bereits als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Nur in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen laufen die Verfahren noch. Gegen eine Ablehnung der Bremer Bürgerschaft hatten die Zeugen Jehovas Verfassungsbeschwerde eingelegt, der die Karlsruher Richter jetzt stattgaben. Danach verstößt die Besonderheit, dass in Bremen für die Anerkennung ein Landesgesetz nötig ist, gegen das Grundgesetz. Das Bundesland muss jetzt seine Verfassung ändern und ein Verwaltungsverfahren für die Anerkennung der Körperschaftsrechte einführen.


Über 230.000 Zeugen Jehovas in Deutschland

In Bremen leben etwa 2.000 Zeugen Jehovas; in ganz Deutschland beträgt die Zahl ihrer „missionsaktiven“ Mitglieder mehr als 166.000. Hinzu kommen rund 66.000 Anhänger, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen keinen Missionsdienst leisten können. Die Ursprünge der Religionsgemeinschaft liegen in den USA, wo um 1870 eine Gruppe von Bibelforschern um den Kaufmann Charles T. Russell (1852-1916) nach dem Ende der Welt und der Wiederkunft Jesu forschte. Jehovas Zeugen glauben nicht an die Göttlichkeit Jesu. Sie lehnen das Feiern von Geburtstagen und kirchlichen Festen wie Weihnachten und Ostern als „heidnische Bräuche“ ab. Die weltweit über acht Millionen Mitglieder verweigern sich Bluttransfusionen ebenso wie dem Militärdienst und der Teilnahme an Wahlen.