13.08.2018

Deutschland: Das Urteil von Lübbeke

Kirchengemeinden müssen für Flüchtlingsbürgschaften zahlen


Lübbecke (idea) – Die evangelische Kirchengemeinde St. Andreas im westfälischen Lübbecke muss 10.000 Euro an die Stadt Lübbecke zahlen, weil sie für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien gebürgt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Minden am 8. August entschieden. Die Kirchengemeinde hatte 2015 eine „Verpflichtungserklärung“ für zwölf Syrer abgegeben. Darin erklärte sie sich bereit, der Stadt anfallende Sozialleistungen zu erstatten. Die Erklärungen waren Voraussetzung dafür, dass die Flüchtlinge nach Deutschland einreisen durften. Jetzt verlangt die Stadt eine Kostenerstattung, weil sie einer Frau aus der Flüchtlingsgruppe Sozialhilfe gezahlt hat. Im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen hätten zwölf Gemeinden in insgesamt 78 Fällen solche Verpflichtungserklärungen abgegeben, erklärte die stellvertretende Pressesprecherin der Landeskirche, Andrea Rose (Bielefeld), gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Ihnen drohten nach dem Urteil Gesamtkosten von bis zu 773.000 Euro. Die Kirchenkreise hätten in den vergangenen Jahren Rücklagen gebildet, um dieses Risiko abzudecken. Nach Ansicht der Landeskirche ist es aber die Pflicht des Staates, für den Lebensunterhalt von anerkannten Bürgerkriegsflüchtlingen aufzukommen.