19.12.2018
Deutschland: Mission muss erlaubt sein
Markus Grübel: Beauftragter der Bundesregierung: Dazu zählen auch Koranverteilaktionen
Berlin (idea) – Zum Recht auf Religionsfreiheit gehört auch das Recht auf Mission. Diese Ansicht vertrat der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ (Ausgabe vom 19. Dezember). Darin sagte der katholische Politiker, in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sei das Recht verankert, die Religion zu wechseln. „Dazu gehört für mich auch, dass man über seine Religion werbend informieren darf“, so Grübel. „Wenn Christen für ihre Religion werben, nennt man das Missionieren.“ Das müsse erlaubt sein. Diese Erlaubnis gelte auch für Muslime, die auf der Straße den Koran verteilten. Voraussetzung sei dann allerdings, dass sie es friedlich täten und „natürlich, dass die Gruppe, für die sie werben, auch friedlich ist“. Auf die Frage, ob er befürchte, dass solche Aktionen die Stimmung im Land aufheizen, antwortete der Christdemokrat: „Nicht wenn man den Menschen klarmacht, dass die Religionsgemeinschaften mehr eint als trennt.“ In Christentum, Judentum und Islam gebe es die Gebote der Nächstenliebe, der Barmherzigkeit und der Friedensliebe.
Religionsfreiheit wird zunehmend infrage gestellt
Außerdem erklärte Grübel in dem Interview, die Religionsfreiheit werde weltweit zunehmend infrage gestellt. So werde in den islamischen Ländern Iran und Saudi-Arabien die Freiheit von Christen massiv eingeschränkt. Weitere Beispiele seien die Vertreibung der muslimischen Rohingya in Myanmar und die Unterdrückung von Zeugen Jehovas in Russland. Insgesamt lebten drei Viertel der Menschheit in Ländern, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt werde. Als größte Glaubensgemeinschaft der Welt seien Christen auch am häufigsten betroffen. Bezogen auf die Zahl der Anhänger seien aber die Juden, die Ahmadiyya und die Zeugen Jehovas die am stärksten verfolgten Religionen. Gegenüber Staaten, in denen die Religionsfreiheit verletzt werde, müsse die Bundesregierung bei jeder Gelegenheit diplomatischen Druck ausüben. Das gelte auch für Wirtschaftsgespräche. Er halte aber nichts davon, den betroffenen Ländern keine Entwicklungshilfe mehr zu leisten. „Unsere Gelder fließen ja nicht an den Staat oder an die Regierenden, sondern an die betroffenen Menschen. Wenn wir sie kürzten, würden die Ärmsten der Armen getroffen, die man ja gerade nicht schädigen möchte.“