22.02.2018

Deutschland: Klage einer Freikirche gescheitert

Scharfe Kritik einer Kirche an einer anderen ist zulässig

Deutschland: Klage einer Freikirche gescheitert

Scharfe Kritik einer Kirche an einer anderen ist zulässig

Mainz (idea) – Eine Religionsgemeinschaft darf die Tätigkeit einer anderen scharf kritisieren. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Zum Hintergrund: Die Jugendorganisation der südkoreanischen evangelischen Freikirche „Good News Mission“ (Gute-Nachrichten-Mission/Ludwigshafen) hatte das (katholische) Bistum Mainz verklagt. Sie sah sich durch Äußerungen des Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen des Bistums, Eckhard Türk, diskriminiert. Er hatte vor einer Großveranstaltung der Freikirche im Frühjahr 2016 gewarnt, weil sie verdeckte Missionsaktivitäten „mit Indoktrination“ betreibe. Teilnehmer der Veranstaltung müssten mit „Bewusstseinserziehung“ rechnen. Wie das Gericht am 22. Februar mitteilte, hat die klagende Freikirche keinen Anspruch darauf, dass der Sektenexperte seine kritischen Äußerungen unterlässt, denn sie seien nicht rechtswidrig. Sowohl der Kläger als auch der Beklagte könnten sich auf die im Grundgesetz verankerte Glaubens-, Bekenntnis- und Religionsfreiheit berufen. Bei den von dem Sektenbeauftragten verwendeten Begriffen wie „Indoktrination“ und „ideologische Manipulation“ handele es sich um Werturteile, die nicht die Grenze zur Herabsetzung oder Schmähung überschritten.