03.06.2019
Deutschland: Der Religionsfreiheit und dem Recht auf Asyl verpflichtet
Bundesrat des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in einer am 1. Juni in Kassel verabschiedeten Resolution daran erinnert, dass „Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl Grundrechte sind, die zusammengehören“.
Kassel/Deutschland │ 03.06.2019 │ APD │ „Die deutsche Geschichte ist für uns Verpflichtung, denen Schutz durch Asyl zu gewähren, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen bedroht werden.“ Mit diesen Worten hat der Bundesrat des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) in einer am 1. Juni in Kassel verabschiedeten Resolution daran erinnert, dass „Religionsfreiheit und das Recht auf Asyl Grundrechte sind, die zusammengehören“.
Die Resolution erinnert „dankbar“ daran, dass die Weimarer Reichsverfassung vor 100 Jahren und das Grundgesetz vor 70 Jahren Religionsfreiheit festschrieben. Zudem gebe es seit dem Fall der Mauer vor 30 Jahren „in ganz Deutschland eine umfassende Religionsfreiheit“. Gleichzeitig erinnert das Dokument daran, dass „die Nationalsozialisten die demokratischen Grundstrukturen zerstörten und elementare Grundrechte wie das auf Leben und den Schutz von Minderheiten missachteten. Wer – wie die Juden – verfolgt wurde und im Ausland kein Asyl fand, war der brutalen Verfolgung durch die Nationalsozialisten hilflos ausgeliefert.“
Religiöse Fachkompetenz bei Entscheidung über Asylanträge gefordert
Die Verpflichtung zum Schutz für religiös Verfolgte ergebe sich aus der deutschen Geschichte. Menschen, denen aufgrund eines Religionswechsels Verfolgung drohe, bräuchten den staatlichen Schutz „in besonderer Weise – ob sie nun bereits in ihrem Herkunftsland konvertiert sind oder erst in Deutschland die Religion gewechselt haben.“
Bei der Entscheidung über Asylanträge aus religiösen Gründen sei „religiöse Fachkompetenz“ unerlässlich. Die Folgen dieser Beschlüsse wären für die Betroffenen weitreichend, ja möglicherweise existentiell. „Es darf nicht passieren, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit ausgehöhlt wird. Doch genau dies geschieht, wo Menschen, denen es wegen drohender Verfolgung aus religiösen Gründen zusteht, das Grundrecht auf Asyl nicht gewährt wird.“
Am Schluss würdigt die Resolution das Engagement der Kirchengemeinden für Geflüchtete und ermutigt sie, hierin nicht nachzulassen: „Wir wünschen uns, dass Gemeinden Konvertiten in Fragen des Glaubens und der christlichen Lebensgestaltung eine Stütze sind und ihnen auch in juristischen Fragen beistehen.“
Die Resolution findet sich im Internet unter: https://www.baptisten.de/aktuelles-schwerpunkte/nachrichten/artikel/der-religionsfreiheit-und-dem-recht-auf-asyl-verpflichtet/
Altgediente Konzepte und mutige Schritte
Altgediente Konzepte auch einmal über Bord werfen und mutige Schritte gehen, um die Liebe Gottes weiterzugeben, dazu hat Michael Noss nach seiner Wiederwahl als Präsident des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) ermutigt. Er wurde am 31. Mai in Kassel bei der jährlichen Bundesratstagung der Freikirche mit 91 Prozent der Delegiertenstimmen in dem Amt bestätigt, das er bereits seit vier Jahren bekleidet. Corinna Zeschky wurde durch das Präsidium als Stellvertreterin des Präsidenten bestätigt.
Gerechter Frieden als Lebenshaltung
Gerechter Frieden sollte eine Lebenshaltung von Christinnen und Christen sein. Dafür plädierte der Mennonit und Friedenstheologe Fernando Enns bei seinem Vortrag „Gefährdeter Frieden – tragfähige Perspektiven: Inspiriert leben als Friedensstifter“ am 30. Mai auf der Bundesratstagung in Kassel.
Zum Auftakt der Bundesratstagung 2019 hielt Ansgar Hörsting, der Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden (BFeG), am 29. Mai einen Impuls zum Thema „INSPIRIERT LEBEN in Krisenzeiten“.
BEFG
Die Bundesratstagung findet einmal im Jahr statt. Sie ist als Kirchenparlament das höchste Entscheidungsgremium des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, zu dem in Deutschland 801 Baptisten- und Brüdergemeinden mit über 81.000 Mitgliedern gehören. Informationen unter: www.baptisten.de
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