05.07.2019
Deutschland: Erfolg für Heimschuleltern vor Gericht
Keine weiteren „familiengerichtlichen Maßnahmen“
Darmstadt (idea) – Erstmals hat das Amtsgericht Darmstadt ein Urteil zugunsten einer christlichen Hausschulfamilie gefällt. Es entschied, im Fall der Familie Wunderlich (Ober-Ramstadt bei Darmstadt) „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ abzusehen, bestätigte der Präsident des Amtsgerichts, Markus Herrlein, gegenüber der Evangelischen Nachrichenagentur idea. Das Urteil sei kein „Einknicken“ der Rechtsprechung vor dem im Deutschland verbotenen Hausunterricht. Doch weitere juristische Schritte gegen die Familie seien „unverhältnismäßig“. Nach den Worten von Herrlein verfügen die Wunderlich-Kinder nicht über denselben Wissensstand wie gleichaltrige Kinder, die eine öffentliche Schule besucht haben. Dirk Wunderlich und seine Ehefrau Petra unterrichten ihre vier Kinder aus christlicher Überzeugung zu Hause. 2013 hatten die Behörden die Kinder, die damals zwischen acht und 14 Jahre alt waren, drei Wochen lang in einem Heim untergebracht, um die Schulpflicht durchzusetzen. Anschließend konnten die Kinder unter Auflagen damals wieder nach Hause zurückkehren. Gegen diese Entscheidung hatten die Wunderlichs mehrere Prozesse geführt, unter anderem im Februar 2019 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg). Den Prozess dort hatten sie verloren. Ein Recht auf Unterricht zu Hause gebe es in Deutschland nicht, hieß es zur Begründung.
Das Sorgerecht bleibt bei den Eltern
Ein Richter des Amtsgerichts Darmstadt hatte daraufhin erneut ein Sorgerechtsverfahren gegen die Familie eingeleitet und die zwei jüngsten Kinder Mitte Juni zu einer Anhörung vorgeladen. Weil der Richter bereits 2013 an dem Urteil gegen die Familie beteiligt war, stellten deren Anwälte einen Antrag wegen einer möglichen Befangenheit. Tatsächlich wurde die Anhörung daraufhin von einer Richterin geleitet. Dabei wurde zudem festgestellt, dass nicht mehr zwei, sondern nur noch ein Kind schulpflichtig ist. Im schriftlichen Urteil teilte das Amtsgericht jetzt mit, dass das Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder bei den Eltern bleibe.
Familie: „Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen“
Wie Dirk Wunderlich idea sagte, ist es eine „ideologische Haltung“, wenn man den Hausunterricht gleichsetze mit einer Kindeswohlgefährdung. Das habe die neue Richterin Yannicka Heußler offenbar ähnlich gesehen. Wunderlich: „Uns ist ein Stein vom Herzen gefallen.“ Ständig habe die Familie in Angst gelebt: „Es war wie beim Schachspiel: Jeder weiß, was der andere in seinem nächsten Zug macht. Nur die deutsche Justiz saß am längeren Hebel.“ Zudem hatten die Kinder schriftlich geäußert, dass sie keine öffentliche Schule besuchen werden. Ein Kind schrieb: „Ich will einfach in Ruhe und Frieden mit meiner Familie zusammenleben und auch weiterhin zu Hause lernen, anstatt die ganze Zeit Angst haben zu müssen, dass wir grundlos auseinandergerissen werden.“
Menschenrechtsorganisation ADF: Es geht den Kindern gut
Juristisch wird die Familie von der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit) vertreten. Deren Direktor Robert Clarke (Wien) sagte idea: „Das Recht der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu leiten, ist ein Grundrecht, das durch internationales Recht geschützt ist. Wir freuen uns, dass der deutsche Gerichtshof dieses Recht respektiert und erneut bestätigt, dass es den Wunderlich-Kindern gutgeht.“