23.05.2019

Iran: Gerichtsverfahren gegen abgeschobene Christin eröffnet

Die Frau musste Deutschland trotz Konversion und Taufe verlassen

Greifswald/Torgelow (idea) – Die iranische Justiz hat gegen eine 58-jährige Christin, die am 8. Mai aus Deutschland abgeschoben wurde, ein Gerichtsverfahren eröffnet. Das teilte die Flüchtlingsbeauftragte im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis, Christine Deutscher (Greifswald), auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit. Die drei erwachsenen Söhne der Frau, die in Deutschland leben, hätten mehrfach mit ihr telefoniert. Sie sei äußerlich unversehrt, jedoch nach ihrer Ankunft im Iran mehrere Tage inhaftiert worden. Gegen die Vorlage einer Hauskaufurkunde durch eine Verwandte als Kaution sei sie momentan auf freiem Fuß, dürfe aber Teheran nicht verlassen. Die Vorwürfe gegen sie und der Grund der Anklage seien noch unklar. Wie Deutscher sagte, bewertet der Iran den Übertritt zum Christentum als „Abfall vom (islamischen) Glauben“: „Wenn sie offen bekennt, dass sie konvertiert ist, steht darauf die Todesstrafe“, so Deutscher. Um im Ausland weniger Aufsehen zu erregen, verurteile der Iran teilweise Konvertiten zum Schein für andere Vergehen, wie etwa Hochverrat.

Engagiertes Mitglied der Kirchengemeinde

Die Iranerin hatte sich in Deutschland taufen lassen und war, wie ihre drei Söhne, engagiertes Mitglied der Evangelischen Kirchengemeinde Torgelow. Ein erster Asylantrag war nach Schilderung Deutschers abgelehnt worden, obwohl sie selbst und der Pastor der Gemeinde, Frank Sattler, mündlich und schriftlich den christlichen Glauben der Frau bezeugt hätten. Nach der Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war auch eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald erfolglos. Im Anschluss daran stellte der Anwalt ein Asylfolgeverfahren auf der Grundlage, dass sich der christliche Glaube der Frau verfestigt und ihre Taufe öffentlich bekanntgeworden war, was die Gefahr im Iran deutlich erhöht. Weil während eines Asylfolgeverfahrens kein Abschiebeschutz gilt, wurde die Frau noch vor Abschluss des Verfahrens abgeschoben. Es sei kein Einzelfall, dass die Asylbehörden den christlichen Glauben von Asylbewerbern nicht anerkennen, sagte Deutscher gegenüber idea: „Das passiert uns häufig, das ist ein großes Leid in unseren Kirchengemeinden.“ Oft werde die Ansicht vertreten: Wer seinen Glauben zurückhaltend lebe, sei auch im Iran oder in Afghanistan nicht gefährdet.

Ein „klassischer Fall für die Härtefallkommission“

Die Sprecherin des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern, Marion Schlender (Schwerin), teilte idea auf Anfrage mit, dass nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während des Asylverfahrens „zielstaatenbezogene Hindernisse“ prüfe. „Eine Beschwerde gegen die Ablehnung des Asylantrags wurde durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald, dem bekannt war, dass sie zum Christentum konvertiert ist, abgelehnt.“ Die Ausländerbehörden des Landes prüften dann vor der Abschiebung nicht mehr, ob im Zielstaat ein Abschiebehindernis, also etwa ein drohendes Todesurteil, vorliege. Dabei hätten sie „keinen Ermessensspielraum“. Schlender sagte weiter, dass der Vorgang „ein klassischer Fall für die Befassung in der Härtefallkommission des Landes gewesen wäre“. Ein entsprechender Antrag sei aber nicht gestellt worden. Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern, Ulrike Seemann-Katz (Schwerin), forderte gegenüber idea grundsätzlich: „Wenn öffentlich bekannt ist, dass jemand Christ ist, darf er nicht abgeschoben werden. Bei einer Rückkehr droht Christinnen und Christen Inhaftierung, Folter und gegebenenfalls der Tod.“