05.10.2022

Indien: Aktivist beantragt landesweites Anti-Konversionsgesetz

IIRF-D/BF/Tübingen/05.10.22 - Ein indischer Aktivist hat den Obersten Gerichtshof des Landes ersucht, die Zentralregierung anzuweisen, ein landesweites Anti-Konversionsgesetz zu erlassen.

Ashwini Kumar Upadhyay reichte seine Eingabe - eine so genannte Petition - mit dem Argument ein, dass religiöse Bekehrungen, die mit Gewalt, Betrug oder Verlockung erzwungen werden, ein landesweites Problem" darstellen.

Am 23. September forderte das Gericht die Bundesregierung auf, bis zum 14. November eine Antwort auf die Petition vorzulegen.

Upadhyay sagte, dass die Praxis, Konvertiten durch "Einschüchterung, Bedrohung, betrügerisches Anlocken durch Geschenke und Geldzuwendungen" zu gewinnen, weit verbreitet sei.

Er argumentierte, dass die Regierungen auf Bundes- und Landesebene "keine strengen Maßnahmen ergriffen haben, um dieser Bedrohung Einhalt zu gebieten", und fügte hinzu: "Der Schaden, der den Bürgern zugefügt wird, ist extrem groß, denn es gibt nicht einen einzigen Bezirk, der frei von religiöser Konversion auf Biegen und Brechen ist."

Derzeit gibt es in 11 indischen Bundesstaaten Anti-Konversionsgesetze, die das Anwerben von Konvertiten durch Gewalt, Betrug oder Verlockung unter Strafe stellen. Diese Gesetze werden von Extremisten oft als Mittel zur Einschüchterung oder als Vorwand für Angriffe auf Christen und Muslime missbraucht.

Eine frühere Petition von Upadhyay an den Obersten Gerichtshof mit dem Ziel, gegen religiöse Bekehrung vorzugehen, scheiterte, da das Gericht entschied, dass Personen über 18 Jahren das Recht haben, ihre Religion selbst zu wählen.

Eine ähnliche Petition von Upadhyay vor dem Obersten Gerichtshof in Delhi wurde Anfang dieses Jahres aus Mangel an Beweisen abgewiesen.

Damals fragte das Richterkollegium des Obersten Gerichtshofs: "Welches Material liegt den Akten vor? Es gibt nichts, keine Dokumentation, keinen einzigen Fall, den Sie angeführt haben. ... Wo sind die Statistiken? Wie viele Bekehrungen gab es? Wer ist bekehrt worden? Sie sagen, dass Massenbekehrungen stattfinden, wo ist die Zahl?"

Richter Sanjeev Sachdeva vertrat ebenfalls die Auffassung, dass "Konvertierung nicht gesetzlich verboten ist" und dass das "Recht, eine beliebige Religion zu wählen und sich zu ihr zu bekennen" ein "verfassungsmäßiges Recht" ist.

Indiens höhere Gerichte haben in letzter Zeit immer wieder die Rechte von Christen verteidigt. Im März 2022 lehnte der Oberste Gerichtshof einen Antrag auf Überwachung der Aktivitäten indischer Evangelisten ab und erklärte den Petenten: "Sie stören die Harmonie mit dieser Art von Petitionen".

Im September reagierte das Gericht auf eine Petition christlicher Gruppen, die eine Richtlinie zur Beendigung antichristlicher "Hassreden" und Angriffe auf Gotteshäuser forderten, indem es acht indische Bundesstaaten anwies, Informationen über die Verfolgung von Christen zu liefern.

Die Anti-Konversionsgesetze haben zwar einen legitimen Zweck - sie verbieten es, gefährdete Einzelpersonen oder Gruppen zum Wechsel ihrer Religion zu zwingen oder zu nötigen -, aber Extremisten scheinen keinen Unterschied zwischen solchen hinterhältigen Aktivitäten und echter Evangelisation, Missionierung und Glaubensweitergabe zu sehen.

Darüber hinaus umfasst die Definition des Begriffs "Verführung" in den Anti-Bekehrungsgesetzen von Karnataka und Gujarat beispielsweise - nach dem Wortlaut des Gesetzes von Gujarat - das Versprechen von "göttlichem Segen". Bei konsequenter Anwendung kriminalisiert eine solche Formulierung die Botschaft des Evangeliums, dass Reue und Glaube an Christus zur Vergebung der Sünden und zum ewigen Leben führen.

 

Richter und andere Rechtsexperten haben argumentiert, dass Anti-Konversionsgesetze verfassungswidrig sind, da Artikel 25 der indischen Verfassung die Freiheit garantiert, "sich zu einer Religion zu bekennen, sie auszuüben und zu verbreiten".

Solche Gesetze können widerrufen werden. Ein 2002 im Bundesstaat Tamil Nadu verabschiedetes Antikonversionsgesetz wurde zwei Jahre später aufgehoben, nachdem die damalige Regierungspartei beschuldigt wurde, Christen und Muslime ins Visier zu nehmen.

Im März 2021 erklärte die Bundesregierung, dass es keine Pläne für ein landesweites Anti-Konversionsgesetz gebe.  

Quelle: Barnabas Fund 4. Oktober 2022