12.04.2023
Deutschland: Berlin - Nächste Pro-Palästina-Demonstration geplant
Eine in Israel als Terrororganisation gelistete Gruppe ruft dazu auf
Berlin (IDEA) – Wieder ist in Berlin eine pro-palästinensische Demonstration geplant. Laut der BILD-Zeitung rufen Anhänger der Gruppierung „Samidoun“ am 16. April zu einer Teilnahme auf. Erst am 8. April versammelten sich in der Hauptstadt mehr als 500 Menschen und skandierten antisemitische Parolen www.idea.de/artikel/berlin-kritik-an-pro-palaestina-demo. Dabei sollen aus einem Lautsprecher die Worte „Tod den Juden!“ ertönt sein. Die rund 250 Polizeikräfte lösten die Demonstration nicht auf. Inzwischen ermittelt der Staatsschutz. Bei „Samidoun“ handelt es sich um eine internationale Vereinigung, die in Israel als terroristische Organisation eingestuft ist. Das Netzwerk fordert unter anderem die Freilassung palästinensischer Terroristen.
Verantwortungsträger üben Kritik
Im Hinblick auf die nächste geplante Demonstration sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster (Würzburg), gegenüber der BILD-Zeitung: „Sollte es bei dieser Demonstration erneut zu offensichtlichen menschenverachtenden und antisemitischen Parolen kommen, erwarte ich, dass die Kundgebung unverzüglich aufgelöst wird.“ Auch die Islamforscherin Prof. Susanne Schröter (Frankfurt am Main) erklärte: „Muslimischer Antisemitismus wird heruntergespielt, und linker Antisemitismus ist bis in höchste Kreise des Kulturbetriebs hoffähig.“ Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai (Grevenbroich) kritisierte den radikalen Judenhass ebenfalls: „Antisemitische Parolen haben in unserem Land nichts zu suchen!“ Er forderte, dass die Demonstrationsteilnehmer, die Hass und Hetze verbreiten, identifiziert und juristisch belangt werden müssten. Djir-Sarai: „Für mich stellt sich die Frage, warum die Demonstration nicht abgebrochen wurde. Die Berliner Behörden geben an dieser Stelle kein gutes Bild ab“. Die Polizei Berlin teilte BILD mit, dass derzeit für den Protest am 16. April eine „versammlungsrechtliche Gefahrenprognose“ erstellt werde. Weiter heißt es, dass zum jetzigen Zeitpunkt „keine Aussagen über versammlungsbehördliche Maßnahmen“ getroffen werden könnten.