01.08.2024

Deutschland: Abtreibungsgegner wegen Verleumdung zu Geldstrafe verurteilt

Er nannte Abtreibungsarzt „Kindermörder“, der „Kinderschlachtung“

München (IDEA) – Ein Abtreibungsgegner ist wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das bestätigte das Amtsgericht München auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Der Angeklagte ist verantwortlich für einen Flyer, der laut einem Bericht der Rheinischen Post (RP/Düsseldorf) im Frühjahr 2023 in München und Umgebung in Briefkästen geworfen worden war. Auf dem Flugblatt war der RP zufolge der Münchner Abtreibungsarzt Friedrich Stapf zu sehen. Es hieß unter anderem, Stapf sei ein „Kindermörder“, der „Kinderschlachtung im Akkord“ betreibe. Stapf hatten gegen den Mann, laut RP ein Pförtner aus dem Landkreis München, Anzeige wegen Verleumdung erstattet. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten am 16. Juli wegen Verleumdung und unerlaubter Verbreitung eines Fotos von Stapf zu 120 Tagessätzen à 70 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision eingelegt. Nun wird der Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht verhandelt.