07.08.2024

Deutschland: 22-Jährige nach antiisraelischer Parole zu Geldstrafe verurteilt

Berlin: Sie hatte auf einer Demo „From the river to the sea, palestine wil be free“ gerufen

Berlin (IDEA) – In Berlin ist eine Frau wegen Verwendung der Parole „From the river to the sea, palestine wil be free“ (Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein) vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die 22-Jährige muss 40 Tagessätze zu 15 Euro zahlen, was somit einer Gesamtsumme von 600 Euro entspricht. Die Frau – Medienberichten zufolge eine Deutsch-Iranerin – hatte die Parole am 11. Oktober 2023 auf einer nicht genehmigten Versammlung in Berlin gerufen – also nur vier Tage nach dem Massaker der Hamas in Israel. Medienberichten zufolge begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil mit diesem zeitlichen Kontext. Der Ausruf könne in diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und als Befürwortung des Angriffs verstanden werden. Sie habe sich somit der Billigung von Straftaten schuldig gemacht. Mit der Parole wird das Gebiet vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer beschrieben – also das Gebiet, in dem sich der Staat Israel befindet. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ließ die Vorsitzende Richterin während des Verfahrens eine Person nach Zwischenrufen aus dem Saal entfernen. Einige der etwa 30 Zuhörer sollen sich nach dem Urteilsspruch lautstark propalästinensisch geäußert haben. Laut der Tageszeitung „Die Welt“ mussten Justizbedienstete den Saal kurz nach der Urteilsverkündung wegen lautstarker Proteste von Zuschauern räumen. Auf dem Video eines „Tagesspiegel“-Reporters ist zu hören, dass mehrere Menschen vor dem Gerichtsgebäude die Parole erneut riefen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.