29.08.2024

Deutschland: „Fall Latzel“

Kirchenleitung will schriftliche Begründung abwarten. Danach wird sie über den weiteren Verlauf des Disziplinarverfahrens entscheiden

Bremen (IDEA) – Der Kirchenausschuss (Kirchenleitung) der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) wird über die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens gegen Pastor Olaf Latzel entscheiden, wenn die schriftliche Begründung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn vorliegt. Das geht aus einer Erklärung der Kirchenleitung hervor. Hintergrund: Am Landgericht Bremen hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung am 28. August geeinigt, das Verfahren gegen den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde wegen angeblicher Volksverhetzung gegen Geldauflage einzustellen. Damit geht der Rechtsstreit vier Jahre nach der Anklageerhebung ohne Urteil zu Ende. Latzel zahlt im Gegenzug 5.000 Euro an die Organisation „Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben“ in Bremen. Er gilt danach nicht als vorbestraft.

Beschluss als Orientierungsrahmen

Die Kirchenleitung hatte wegen der Anklage 2020 ein Disziplinarverfahren gegen Latzel eröffnet. Dieses Verfahren ist unabhängig von dem Strafverfahren. Nachdem das Amtsgericht Bremen Latzel in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt hatte, wurde er im Dezember 2020 vorläufig des Dienstes enthoben. Im April 2021 nahm die Kirchenleitung die Dienstenthebung zurück. Sie folgte damit einer „dringenden Empfehlung“ der Disziplinarkammer (Kirchengericht) der Landeskirche. In der Erklärung der BEK heißt es jetzt, der Kirchenausschuss werde den Beschluss des Gerichts zur Verfahrenseinstellung nach Vorlage der schriftlichen Begründung bewerten. Er sei die Basis für den weiteren Fortgang des Disziplinarverfahrens und gebe dafür einen Orientierungsrahmen vor.