02.12.2024

Deutschland: Bremen - Auch Abraham-Gemeinde lässt „Rechte und Pflichten“ ruhen

Damit löst sich nach St. Martini die zweite Gemeinde aus den Ordnungen der BEK

Bremen (IDEA) – Die Evangelisch-Lutherische Abraham-Gemeinde in Bremen-Kattenturm wird gegenüber der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) das „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ erklären. Das kündigte sie auf dem Kirchentag (Kirchenparlament) in Bremen an. Damit löst sich die zweite Bremer Gemeinde aus den Ordnungen und Einrichtungen der BEK, ohne die Landeskirche formal zu verlassen. Die Bremer St.-Martini-Gemeinde hatte diesen Schritt am 25. November bekanntgegeben. Hintergrund: Die geltende Bremer Kirchenverfassung sieht diese Möglichkeit vor. In der Vergangenheit hatten bereits die Kirchengemeinden Vegesack (zwischen 1922 und 1927) sowie die Hohentorsgemeinde (zwischen 1984 und 2015) ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Landeskirche ruhen lassen.

Angst um Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit

Der Grund für den Schritt der beiden Gemeinden ist der Streit über die neue Kirchenverfassung der BEK. Der Kirchentag hatte sie im Frühjahr beschlossen. Sie soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten und die bisher geltende Verfassung aus dem Jahr 1920 ablösen. Kritikern zufolge beschneidet sie die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden. „Dieses Recht ist das Kernmerkmal der alten Verfassung gewesen und hat den Gemeinden eine große innere und äußere Freiheit gegeben, was ihre theologische Ausrichtung angeht“, erklärte der Pastor der Abraham-Gemeinde, Rüdiger Kurz, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit sei zwar formal in die neue Verfassung übernommen worden, werde aber durch eine Vielzahl neuer Verfassungsbestimmungen eingeschränkt oder ausgehebelt. 

„Sorge um unsere Verkündigung“

Weiter sagte Kurz, die Gemeinde habe in Gesprächen mit dem Kirchenausschuss versucht, Lösungen zur Sicherung der herkömmlichen Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit und der Selbstverwaltung zu finden. Das sei aber gescheitert. Im Oktober habe die BEK die Gespräche für beendet erklärt. Daraufhin habe der Konvent der Gemeinde beschlossen, das „Ruhenlassen der Rechte und Pflichten“ zu erklären. Kurz: „Die Gemeinde hat diese Entscheidung schweren Herzens getroffen. Aber die Sorge, dass unsere Verkündigung, eingeschränkt wird, hat die Gemeinde diese Entscheidung treffen lassen. Unser Christuszeugnis heißt, das Jesus Christus der einzige Retter der Welt ist und das sein heiliges unfehlbares Wort (Heilige Schrift) der absolute Maßstab unseres Lebens ist. “