10.07.2024

Deutschland: Hessen lockert Regelungen zur Sonntagsöffnung

Unbesetzte Mini-Supermärkte sollen öffnen dürfen

Wiesbaden (IDEA) – Der Hessische Landtag hat am 10. Juli einstimmig beschlossen, dass Mini-Supermärkte, die mit Automaten und ohne Mitarbeiter betrieben werden, sonntags öffnen dürfen. Die Liberalisierung des Ladenöffnungsgesetzes sieht vor, dass solche automatisierten Verkaufsflächen nur höchstens 120 Quadratmeter groß sein und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten dürfen. Die Änderung wurde von der schwarz-roten Landesregierung eingebracht und von allen fünf im Landtag vertretenen Fraktion unterstützt. Hintergrund der Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach eine von der Stadt Fulda verfügte Schließung der ohne Personal betriebenen „Tegut Teo“-Verkaufsstellen an Sonntagen seinerzeit rechtens war. Die Richter erklärten damals, die Öffnung an diesen Tagen verstoße gegen das hessische Ladenschlussgesetz. Das Gesetz diene nämlich „nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen“. Nun hat der Landtag den Weg frei gemacht, damit solche Läden an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr öffnen können.

Kirchen und Gewerkschaften kündigen Klage an

Allerdings kündigte die „Allianz für den freien Sonntag Hessen“ an, wieder klagen zu wollen, falls diese Art des Sonntagsverkaufs erlaubt wird. Das Bündnis von Gewerkschaften und Kirchen sieht den vom Grundgesetz garantierten Schutz der Sonntagsruhe weiterhin verletzt. Der „Allianz für den freien Sonntag Hessen“ gehören unter anderem die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, das katholische Bistum Limburg und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an.