15.11.2024
Deutschland: Geistlicher der „Christengemeinschaft“ wegen Vergewaltigung verurteilt
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Frankfurt am Main (IDEA) – Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 65-Jährigen wegen der Vergewaltigung einer Schülerin zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie einer Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Urteil gegen den früheren Religionslehrer und Geistlichen der Sondergemeinschaft „Christengemeinschaft“ (CG) ist noch nicht rechtskräftig, wie die Pressestelle des Landgerichts Frankfurt am Main gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA bestätigte. Er hat dem Gericht zufolge die Teenagerin am Rande eines Vorbereitungskurses für ihre Konfirmation 2009 das erste Mal missbraucht. Damals war sie 14 Jahre alt. Im Alter von 16 Jahren vergewaltigte er sie nach dem Unterricht in einem Klassenraum der Sondergemeinschaft. Die Anklage hatte fünf Jahre und sechs Monate Haft für den Mann gefordert. In einigen Medienberichten wird die 1922 gegründete Christengesellschaft als evangelische Freikirche bezeichnet. Laut der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) handelt es sich aber um eine Sondergemeinschaft. Die CG bezeichne sich als „Bewegung für religiöse Erneuerung“. Sie sei von der Anthroposophie Rudolf Steiners (1861–1925) inspiriert. Steiner habe das bis heute gültige Glaubensbekenntnis der CG formuliert. Die Selbstbezeichnung „Christengemeinschaft“ sollte der EZW zufolge das überkonfessionelle Anliegen zum Ausdruck bringen, „um über Katholizismus und Protestantismus hinaus die dritte Kirche zu errichten“. Die CG hat laut EZW einen eigenen „Kultus“, der neben dem Neuen Testament als zweite Offenbarungsquelle betrachtet wird.