29.11.2024
Usbekistan: Religionsgemeinschaften werden an der Nutzung ihrer eigenen Gebäude gehindert, Registrierungsanträge verschleppt
AKREF-A/29.11.24 - Die registrierte Gemeinde des Baptistenbundes in Buchara kann sich seit Mai 2021 nicht mehr in ihrem Gebäude versammeln. Nach einem Wasserrohrbruch versiegelten die städtischen Behörden das Gebäude. Die Baptisten wollten ihr Gemeindehaus instand setzen, doch dies wurde ihnen verboten, da die für das Weltkulturerbe zuständige Regierungsbehörde Reparaturarbeiten nur dann gestattet, wenn sie von einem spezialisierten Staatsunternehmen durchgeführt werden. Seither versammeln sich Mitglieder der Gemeinde privat in den Wohnungen von Mitgliedern bzw. mieten öffentliche Räume für Versammlungen. Ungefähr zur Zeit des Wasserrohrbruchs ist ein Nachbarhaus der Baptistengemeinde eingestürzt, doch die Stadtbehörden erlaubten den Nachbarn, ihr Haus wieder aufzubauen.
Die Baptistengemeinde Gazalkent, die zum staatlich registrierten landesweiten Baptistenbund gehört, hat wiederholte Male versucht, sich registrieren zu lassen. Doch die zuständigen Bezirksbehörden haben bisher alle Registrierungsanträge abgelehnt. „Die Gemeinde kann sich ohne Störung durch die Behörden in ihrem Gebäude versammeln, erklärten die Baptisten gegenüber Forum 18. „Doch wir würden gerne den legalen Status erlangen, um nicht in die Lage zu kommen, dass die Gemeinde jederzeit wegen ‚illegaler‘ Ausübung der Religionsfreiheit belangt werden kann.“
Im Juni 2024 stellten Baptisten in Gulistan bei den Bau- und Justizbehörden der Region Syrdarya einen Antrag auf Registrierung eines neuen Gebäudes, das die Gemeinschaft auf ihrem eigenen Grundstück errichtet hatte. Obwohl sich die Gemeinde bereits im neuen Gebäude zum Gottesdienst versammelt, strebt sie die Registrierung an, da es rechtlich sicherer ist, sich in einem registrierten Gebäude zu versammeln. Die Behörde weigerte sich, das Gebäude zu registrieren mit der fadenscheinigen Begründung, dass die Grundbuchdokumente fehlten, da das Grundbuchamt den Verkauf des Grundstücks an die Baptisten nicht anerkannt hätte, als der Vorbesitzer den Verkauf eintragen lassen wollte.
Im Juni 2024 ordnete Premierminister Abdulla Aripov die Beschlagnahme und den eventuellen Abbruch zahlreicher nicht registrierter Moscheen an.
Die Zeugen Jehovas haben im Laufe vieler Jahre immer wieder vergeblich versucht, ihre Versammlungsstätten in Usbekistan registrieren zu lassen. Dies ist bisher nur in der Stadt Chirchik gelungen.
Das Problem, dass Regierungsbeamte Ausflüchte im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten benutzen, um die Registrierung muslimischer und anderer Gemeinschaften bzw. Versammlungsstätten zu verweigern besteht in ganz Usbekistan. Die Verweigerung der Registrierung kann für Religionsgemeinschaften zahlreiche Probleme mit sich bringen, da nach dem Religionsgesetz Versammlungen außerhalb der registrierten Adresse einer Gemeinschaft verboten sind und die Gefahr von Razzien besteht.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 29. November 2024)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA