04.10.2024

Togo: Neunzehn Tote bei Anschlag auf Grenzposten

An der Grenze zu Burkina Faso

 

Lomé (Fides) - In der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober wurden in Fanworgou, einer Stadt an der Grenze zwischen Togo und Burkina Faso, 19 Menschen getötet.
Ein Kommando bewaffneter Männer griff ein Kontingent togolesischer Soldaten an, die mit der Bewachung der Grenze und dem Schutz der Arbeiter eines lokalen Unternehmens beauftragt waren, das eine Schutzmauer gegen das Eindringen bewaffneter Gruppen aus Burkina Faso bauen sollte.
Dem Kommando gelang es, die bereits errichteten Barrieren zu durchbrechen und die Patrouillen des togoischen Militärs anzugreifen. Anschließend stürmte es die Hütte, in der die Arbeiter untergebracht sind, und zerstörte einen Teil der Ausrüstung des Bauunternehmens.
Dabei wurden 9 Soldaten und 10 Zivilisten getötet. Bei den Verletzten handelt es sich um mindestens 8 Zivilisten und 4 Soldaten. Die Armee griff mit Verstärkung und bewaffneten Hubschraubern ein. Unter den Angreifern sollen sich auch Frauen und Kinder befunden haben.
Zu dem Anschlag wurde bisher kein Bekennerschreiben verfasst, er ereignete sich jedoch nur etwa vier Kilometer östlich des Anschlags vom 20. Juli dieses Jahres in Kpenkankandi, bei dem mindestens 21 togolesische Soldaten ums Leben kamen und zu dem sich die so genannte „Gruppe der Unterstützung für den Islam und die Muslime (Jama'at Nusrat al-Islam wa al-Muslimin, JNIM) bekannte, die in ihren sozialen Medien Aufnahmen des Anschlags von einer ihrer Drohnen veröffentlicht hatte.
Die mit Al-Qaida verbundene JNIM, die im Sahelgürtel zwischen Mali, Niger und Burkina Faso operiert, versucht, ihre Aktivitäten auf westafrikanische Anrainerstaaten des Atlantischen Ozeans wie Togo auszuweiten.
In der Grenzregion zu Burkina Faso ist seit 2022 der Ausnahmezustand ausgerufen worden, um bewaffneten Übergriffen aus dem Nachbarstaat zu begegnen.
Die Grenzgebiete von Togo und Burkina Faso sowie die Grenze von Burkina Faso zu Benin sind seit langem von Spannungen betroffen, die auf die Präsenz dschihadistischer und krimineller Gruppen zurückzuführen sind, die im illegalen Handel tätig sind (vgl. Fides 6/10/2023).
(L.M.) (Fides 4/10/2024)