18.10.2024

Deutschland: Urteil für Brandstiftung ist rechtskräftig

Großröhrsdorf: Bundesgerichtshof - Der Täter muss für neun Jahre ins Gefängnis

Leipzig (IDEA) – Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat das Urteil gegen den Brandstifter bestätigt, der das Feuer in der evangelischen Stadtkirche im sächsischen Großröhrsdorf gelegt hatte. Er muss für neun Jahre hinter Gitter. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs hervor. Der Täter hatte im August 2023 ein Fenster der Barockkirche eingeschlagen, Benzin verschüttet und es angezündet. Die Kirche brannte bis auf die Grundmauern nieder. Das Bauwerk war in den Jahren 2012 bis 2018 mit Fördermitteln aufwendig saniert worden. Durch den Brand entstand ein Sachschaden von rund 35 Millionen Euro. Das Motiv des Täters sei „erheblicher Hass auf die örtliche Kirchengemeinde, insbesondere auf den Pfarrer gewesen“, heißt es in der Pressemitteilung. Das Landgericht Bautzen hatte den Mann wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Dabei berücksichtigten die Richter strafmildernd, dass er sich in einer finanziellen und familiären Zwangslage befunden hatte und nicht vorbestraft war. Der Bundesgerichtshof verwarf jetzt die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Die Kirche soll wiederaufgebaut werden. Bisher sind dafür rund 517.000 Euro an Spenden eingegangen.