31.10.2024

Deutschland: Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

„Ideologieprojekt durchgepeitscht“ Das Gesetz zur Änderung von Geschlechtseinträgen tritt am 1.11.24 in Kraft

Berlin/Düsseldorf (IDEA) – Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, hat scharfe Kritik an dem Selbstbestimmungsgesetz geübt, das am 1. November in Kraft tritt. Es ermöglicht, künftig einmal pro Jahr Geschlechtseinträge und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern. Die Ampelkoalition hatte das Gesetz im April beschlossen. Bei den Behörden sind nach Medienberichten bereits vor dem Inkrafttreten deutlich mehr Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrages eingegangen als erwartet. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung „ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durchgepeitscht“, erklärte Bär gegenüber der „Rheinischen Post“. Insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz sei das unverantwortlich. Hintergrund: Das Gesetz ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages auch für Minderjährige. Für unter 14-Jährige kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben, über 14-Jährige können dies mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst tun. Sollte dieser nicht zustimmen, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“, so das Gesetz. Nach Ansicht von Kritikern können Kinder und Jugendliche die Tragweite der Entscheidung für einen Geschlechtswechsel nicht überblicken.

„Hanebüchenes Gesetz“

Bär sagte weiter, die Ampelkoalition habe „versäumt, einen verlässlichen Rechtsrahmen für die wenigen Tausend Menschen zu schaffen, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und mit staatlichen Vorgaben in Konflikt stehen“. Stattdessen sei sie „mit diesem hanebüchenen Gesetz vollkommen über das Ziel hinausgeschossen“. Scharfe Kritik an dem Gesetz hatte u.a. auch die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, geübt. Im August wies sie in einem Brief an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) darauf hin, dass es keine Schutzmaßnahmen gegen einen Missbrauch durch Sexualstraftäter und andere Gewalttäter vorsieht.