10.04.2025

Deutschland: Mit „bestmöglichem“ Schutz Ungeborener „hat dies nichts zu tun“

Lebensrechtler kritisieren angekündigte Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Castrop-Rauxel, Augsburg (IDEA) – Vor einer weiteren Verwässerung des Lebensschutzes ungeborener Kinder durch die künftige Bundesregierung haben Lebensrechtler gewarnt. Anlass ist der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Sie behaupteten darin zwar, den „bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens“ verwirklichen zu wollen, doch die darin beabsichtigten Maßnahmen konterkarierten dieses Ziel, erklärte die Bundesvorsitzende der Initiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Susanne Wenzel (Castrop-Rauxel). So heiße es in dem Vertrag u. a.: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen.“ Dahinter steht laut CDL die Behauptung von Abtreibungsbefürwortern, es gebe eine Unterversorgung mit Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen. Sachverständige hätten diese Behauptung widerlegt. Wenzel: „Für die über 106.218 Abtreibungen, die im Jahr 2023 in Deutschland durchgeführt wurden, gab es 1.104 Abtreibungseinrichtungen, während für die 692.989 Geburten im selben Jahr lediglich 606 Einrichtungen zur Geburtshilfe zur Verfügung standen.“ Die CDL habe dieses Missverhältnis in der Vergangenheit immer wieder beklagt. Erfreulich sei deshalb, dass die Koalition nun den Zugang zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung flächendeckend sichern wolle.

CDL: Geplante Maßnahmen geprägt von „Abtreibungsideologie der SPD“

Unverständlich sei aber die Absicht der Koalition, „die Kostenübernahme von Abtreibungen durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitern und auch die medizinische Weiterbildung auf diesem Gebiet „stärken“ zu wollen. Wenzel: „Dies kommt einer Förderung von Abtreibungen gleich. Mit einem ‚bestmöglichen‘ Schutz von Kindern im Mutterleib hat dies nichts zu tun.“ Aus Sicht der CDL seien die geplanten Maßnahmen geprägt von „der Abtreibungsideologie der SPD“. Ziel einer Koalition, die den bestmöglichen Schutz ungeborenen Lebens verwirklichen wolle, müsse die Prävention von Abtreibungen und die Unterstützung Schwangerer in Konfliktlagen sein. Notwendig hierfür sei, die Beratungs- und Hilfsangebote zu verbessern. Das habe die CDU/CSU auch in ihrem Wahlprogramm angekündigt.

Kommt die Abtreibung auf Krankenschein?

Kritik übte auch die Bundesvorsitzende der „Aktion: Lebensrecht für Alle“ (ALfA), Cornelia Kaminski (Fulda). Sie erklärte in Augsburg im Blick auf die Aussagen zur erweiterten Kostenübernahme für Abtreibungen: „Sollte also nun die Koalition anstreben, Abtreibungen zur Kassenleistung zu machen, hätte dies zur Folge dass vorgeburtliche Kindstötungen zu einer Gesundheitsleistung werden – ungeachtet der Tatsache, dass sie nicht heilen, sondern einen unschuldigen Menschen töten. Ist der Schritt zur Abtreibung auf Krankenschein erst einmal gemacht, wäre dies nach der Streichung des Werbeverbots für Abtreibung durch die Ampel-Koalition eine erneute Verwässerung des Schutzkonzeptes für das Leben ungeborener Menschen.“ Zwar habe die Union der SPD-Forderung, eine Reform des Paragrafen 218 StGB in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, nicht nachgegeben, sie habe dafür jedoch offensichtlich einen „hohen Preis“ gezahlt. Die ALfA hat nach eigenen Angaben mehr als 11.000 Mitglieder.