10.04.2025
Großbritannien: Christliche Ärztin verurteilt
Sie hatte nahe einer Abtreibungsklinik Gespräche angeboten
Bournemouth (IDEA) – Ein Gericht im südenglischen Poole hat eine pensionierte Medizinerin und Christin zu einer Bewährungsstrafe und Zahlung der Prozesskosten von über 23.000 Euro verurteilt, weil sie in der Pufferzone einer Abtreibungsklinik Gespräche angeboten hatte. Das berichtet die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International. Die Organisation vertritt Livia Tossici-Bolt (64) rechtlich. Zum Hintergrund: Die Christin hatte unweit einer Abtreibungsklinik in Bournemouth ein Schild hochgehalten, auf dem stand: „Bin hier zum Reden, wenn du willst.“ Dafür erhielt sie einen Bußgeldbescheid. Sie weigerte sich aber, diesen zu bezahlen. Der Fall landete so vor Gericht. Dort wurde festgestellt, dass „das Schild keinen Hinweis auf Schwangerschaft, Abtreibung oder religiöse Angelegenheiten enthielt“ und niemand eine Einschüchterung oder Belästigung einer Schwangeren beobachtet hatte. Trotzdem sah der Richter in Tossici-Bolts Verhalten einen mehrfachen Verstoß gegen ein entsprechendes Gesetz, das Schwangere innerhalb sogenannter Pufferzonen von Abtreibungskliniken vor Belästigungen schützen soll. Der Rechtsberater der Ärztin, Lorcán Price, zeigte sich enttäuscht über das Urteil und kündigte weitere rechtliche Schritte an: „Eine Christin wurde verurteilt, nur weil sie in Großbritannien auf öffentlicher Straße ein Gespräch angeboten hatte. Dieses Urteil sollte allen vernünftigen Menschen zeigen, dass Pufferzonen für Abtreibungskliniken zweifelsohne unvereinbar mit einer freien Gesellschaft sind.“ Tossici-Bolt erklärte dazu: „Ich setze mich weiterhin für die Meinungsfreiheit ein, nicht nur für mich selbst, sondern für alle meine Mitbürger. Wenn wir diesen Präzedenzfall der Zensur zulassen, ist niemandes Recht auf freie Meinungsäußerung sicher.“ Nur Tage vor dem Urteil hatte sich auch das US-Außenministerium besorgt geäußert und erklärt, den Fall der Ärztin zu beobachten. Bei dem Richter handelt es sich laut ADF um denselben, der schon den Familienvater Adam Smith-Connor im Oktober 2024 für sein stilles Gebet in einer Pufferzone verurteilt hatte (LINK: www.idea.de/artikel/grossbritannien-lebensrechtler-zu-geldstrafe-verurteilt). Er wird im Juli Berufung gegen seine Geldstrafe von 11.000 Euro einlegen.