26.04.2025

Indonesien: Gebetshaus in Tangerang während Ostern zwangsweise geschlossen

International Christian Concern - Die freudige Atmosphäre des Osterfestes in der Thessalonicher-Gemeinde der Ökumenischen Christlichen Gemeinschaft (POUK) in Teluknaga, Regentschaft Tangerang, Provinz Banten, Java, Indonesien, wurde durch die Versiegelung des Gebetshauses durch lokale Regierungsbeamte am Samstag, den 19. April, getrübt.

Die Versiegelung erfolgte nur einen Tag, nachdem die Gemeinde in ihrem Gebetshaus eine Karfreitagsprozession abgehalten hatte, um einen der drei heiligen Tage des Osterfestes zu begehen.

Pastor Michael Siahaan teilte mit, dass die Stiftung zuvor an den Leiter des Unterbezirks Teluknaga geschrieben hatte, um die Halle des Unterbezirks für die Karfreitagsfeier auszuleihen.

Der Brief wurde am 15. April verschickt. Siahaan sagte jedoch, es sei keine Antwort erfolgt. Die Kirche beschloss, den Gottesdienst im Gebetshaus abzuhalten, mit einem Empfehlungsschreiben der Nationalen Menschenrechtskommission für Religionsfreiheit. Die lokale Regierung versiegelte jedoch das Gebäude des Gebetshauses, so dass die Feierlichkeiten am Ostersonntag verkürzt werden mussten.

Seit der Verfolgung, die POUK Thessaloniki am 30. März 2024, dem Tag vor Ostern, erlebte, kämpft die Stiftung weiter darum, an ihrem eigenen Ort, dem Gebäude der POUK Thessaloniki-Stiftung, Gottesdienste abhalten zu können.

Ein gemeinsamer Erlass (SKB) von zwei Ministern regelt die Regeln für die Gründung einer Kirche in Indonesien. Danach sind mindestens 90 Gemeindemitglieder erforderlich, die einen Ausweis besitzen und in der Nähe der Kirche wohnen.

Darüber hinaus ist die Unterstützung von mindestens 60 Einwohnern erforderlich, die vom Dorfvorsteher bestätigt werden müssen, sowie eine schriftliche Empfehlung des Forums für interreligiöse Harmonie (FKUB) und eine schriftliche Empfehlung des örtlichen Religionsamtes.

Für die Errichtung eines Gebetshauses ist jedoch keine Sondergenehmigung erforderlich, sondern nur das Dokument für die Baugenehmigung (PBG).

„Wir haben alle Verfahren durchlaufen“, sagte Pardede, der Verwalter der POUK Thessalonian Foundation.

Die Stiftung hatte zuvor eine Baugenehmigung (PBG) beantragt, die für den Bau ihres Gebetshauses erforderlich ist. Pardede sagte jedoch, dass die Regierung des Bezirks Tangerang diese Genehmigung nicht erteilt habe.

 

Quelle: International Christian Concern; www.persecution.org

Aus dem Englischen übersetzt und überarbeitet von AKREF