28.04.2025
Usbekistan: Lange Haftstrafen für Muslime wegen Teilnahme an Gebets- bzw. Gesprächsgruppen
AKREF-A/28.04.25 - Der 30-jährige Muslim Fariduddin Abduvokhidov wurde vom Stadtgericht Navoi zum dritten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt, sodass seine gesamte Haftzeit nunmehr 10 Jahre beträgt. Die erste Verurteilung erfolgte wegen seiner Teilnahme an einer Gebets- und Diskussionsgruppe über den Islam in seiner Heimatstadt Taschkent, die zweite wegen der angeblichen Leitung einer „religiösen extremistischen Organisation“ im Gefängnis. Sein nunmehriges „Verbrechen“ bestand darin, dass er gegenüber Mitgefangenen geäußert hatte, die Beamten der Gefängnisleitung wären keine Muslime, sondern Ungläubige. Der zuständige Ermittlungsbeamte erklärte gegenüber Verwandten des Verurteilten, dass er diese Information von Informanten im Gefängnis und durch „Aufzeichnungen von Gesprächen“ erhalten hatte. Gefangene werden unter Druck gesetzt, als Informanten für die Behörden zu agieren, so im Januar 2025 der Gewissensgefangene Faryozbek Kobilov, der sich allerdings weigerte.
Die Regierung Usbekistans, die sich nie freien und fairen Wahlen stellen musste, betreibt eine intensive Überwachung der Bürger. Unter anderem werden innerhalb und außerhalb von Gottesdienststätten Überwachungskameras angebracht.
Sowohl gegen Fariduddin Abduvokhidov als auch andere Muslime, die wegen der Teilnahme an Gesprächsgruppen über den Islam zu Haftstrafen verurteilt wurden, stützte sich die Anklage auf falsche Anschuldigungen des Terrorismus, Folter und den Einsatz von Agents Provocateurs. Der letzte bekannte Fall ereignete sich im Dezember 2024 in Karshi, als das dortige Strafgericht acht muslimische Männer zu Haftstrafen von zwischen sechs und zehn Jahren verurteilte. Ihren Familien wurde angedroht, ihre Haftstrafen würden verlängert, falls sie Berufung einlegen.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 25. April 2025)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA