11.02.2025

Deutschland: ALfA - „Ein guter Tag für das Recht auf Leben“

Keine Sondersitzung des Bundestages vor der Wahl: § 218 StGB bleibt

Augsburg (IDEA) – Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) hat den Beschluss des Rechtsausschusses im Bundestag begrüßt, keine Parlamentssondersitzung zur Neufassung des Paragrafen 218 vor der Bundestagswahl zuzulassen. Das sei „ein guter Tag für das Recht auf Leben“, erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski (Fulda), in einer Mitteilung. Die gesetzliche Neuregelung der Abtreibung sei damit vorerst vom Tisch. Nach dem Paragrafen 218 StGB sind Abtreibungen grundsätzlich rechtswidrig, bleiben unter bestimmten Bedingungen aber straffrei. Abgeordnete von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei hatten einen Antrag in den Bundestag eingebracht, wonach Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden, also erlaubt sein sollen. Kaminski zufolge ist das Vorhaben damit aber noch nicht vollständig unmöglich. Bis zur Konstituierung des neugewählten Bundestags, die innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl erfolgen muss, führe der alte Bundestag weiterhin die Geschäfte. Angesichts der Vehemenz, mit der die Befürworter einer weiteren Liberalisierung eines Gesetzes aufträten, das das Leben ohnehin nur unzureichend schütze, müsse man leider sagen: „Auch eine solche demokratische Unanständigkeit ist ihnen zuzutrauen.“ Dabei hätten sie nach der Sachverständigen-Anhörung am 10. Februar jede Möglichkeit, „sich gesichtswahrend zurückzuziehen und anzuerkennen, dass es weder medizinische noch rechtliche oder gesellschaftliche Gründe gibt, das Lebensrecht ungeborener Kinder weiter auszuhöhlen“. Der Juraprofessor Gregor Thüsing (Bonn) hatte bei der Anhörung die Ansicht vertreten, dass die geplante Neuregelung verfassungswidrig sei. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei der Staat verpflichtet, das ungeborene Leben auch durch das Strafrecht zu schützen. Dazu Kaminski: „Wer ein Gesetzesvorhaben auf solch tönerne Füße stellt, darf sich nicht wundern, wenn es im Rechtsausschuss scheitert.“

Bundesverfassungsgericht hat eine „Brandmauer“ errichtet

Abschließend schreibt die Lebensrechtlerin: „Schon immer ging die größte Gefahr in einem Land von Politikern in Regierungsverantwortung aus, die Menschen in zwei Klassen einteilen: mit und ohne Menschenwürde, mit und ohne Menschenrechte. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen Urteilen gegenüber solchen Umtrieben eine Brandmauer errichtet hat.“ Die Aktion Lebensrecht für Alle mit Sitz in Augsburg tritt nach eigenen Angaben für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein. Sie hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht.