30.01.2025

Iran: Frau nach Taufe im Ausland mit Gefängnis bestraft

Gefangene des Monats Februar

Foto privat

Als „Gefangene des Monats Februar“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die iranische Christin Laleh Saati benannt. Am 13. Februar 2024 wurde sie im Haus ihres Vaters festgenommen und ins Evin-Gefängnis nach Teheran gebracht, wo sie drei Wochen lang verhört wurde. Saati hatte während eines Aufenthaltes in Malaysia dem Islam den Rücken gekehrt und sich taufen lassen. Seit 2017 lebte sie wieder in ihrer iranischen Heimat. Am 25. März 2024 wurde die Christin von der 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit und Verbindungen zu einer „zionistisch-christlichen Organisation“ verurteilt. Zudem wurde ein Ausreiseverbot für zwei Jahre nach Haftentlassung verhängt. Berichten zufolge geht es der 46-Jährigen in der Haft psychisch schlecht. Am 28. September 2024 wurde bekannt, dass das zuständige Gericht ihren Antrag auf Freilassung gegen Kautionszahlung abgelehnt hat. IGFM und IDEA bitten darum, in Briefen an den Präsidenten des Iran, Massud Peseschkian, für Saatis bedingungslose Freilassungeinzutreten.

 

Musterbrief

Seine Exzellenz 

Präsident Massud Peseschkian 

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67

14195 Berlin

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

die iranische Staatsbürgerin Laleh Saati hat ihr Recht wahrgenommen, ihre Religion frei zu wählen. Die Christin wurde am 13. Februar 2024 festgenommen und ins Evin-Gefängnis nach Teheran gebracht. Frau Saati wird die Gefährdung der nationalen Sicherheit sowie Verbindungen zu einer „zionistisch-christlichen Organisation“ vorgeworfen, weil sie sich dem Christentum zugewandt hat. Die 26. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran verurteilt sie am 25. März 2024 zu zwei Jahren Gefängnis.

Die Islamische Republik Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte völkerrechtlich verbindlich ratifiziert. In Artikel 18 dieses Dokumentes wird jedem Menschen das Recht garantiert, seinen Glauben zu wechseln und auch für ihn zu werben. Daher appelliere ich an Sie, sich für die sofortige und bedingungslose Freilassung der Glaubensgefangenen einzusetzen.

Hochachtungsvoll