28.07.2025
Deutschland: Streit um Kirchenasyl
SELK-Bischof stellt sich hinter Berliner Kirche - Drei christliche Konvertiten sollen vor einer Abschiebung bewahrt werden
Hannover (IDEA) – Im Streit um das gewährte Kirchenasyl von drei Afghanen in der Dreieinigkeitsgemeinde (Berlin-Steglitz) hat sich der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt (Hannover), geäußert. Er stellte sich hinter Pfarrer Gottfried Martens, der den Asylbewerbern Schutz in seiner Kirche gewährt. Sie ist Teil der SELK. In einer Stellungnahme betonte Voigt, er unterstütze Martens‘ gewissenhafte Entscheidungen zum Kirchenasyl. Zum Hintergrund: In einem Brief hatte der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) den Berliner Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) aufgefordert, die Asylbewerber nach Hamburg zu überstellen. Von dort aus sollen sie nach Schweden abgeschoben werden, das für die Durchführung ihrer Asylverfahren zuständig ist. In dem Schreiben mit dem Betreff „Missbrauch des Kirchenasyls“ erklärte Tschentscher, es sei „nicht hinnehmbar, dass derzeit für mehrere Personen die Überstellung nach der Dublin-III-Verordnung von einer Berliner Kirchengemeinde vereitelt“ werde. Die Berliner Polizei habe ein Amtshilfeersuchen der Hamburger Ausländerbehörde bisher abgelehnt und dies mit der „politischen Weisungslage“ begründet. Wegner und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) widersprachen dieser Darstellung: Die Verantwortung für die Nichtüberstellung der Männer nach Schweden liege bei Hamburg, nicht bei Berlin.
Rechtsbruch oder Gewissensentscheidung?
Wie Martens gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA erklärte, handele es sich bei den drei Betroffenen um konvertierte afghanische Christen. Sie hätten in Schweden Abschiebebescheide nach Afghanistan erhalten. Auf Bitten ihrer früheren schwedischen Kirchengemeinden versuche seine Gemeinde, die Christen „vor der Abschiebung in den Tod zu schützen“, so Martens. Zu seiner Verteidigung betonte Voigt in seiner Stellungnahme: „Pfarrer Martens entscheidet sich, seinem Gewissen folgend, für das Leben einzelner Menschen.“ Es handele sich dabei nicht um Rechtsbruch, sondern um eine Gewissensentscheidung im Sinne einer Güterabwägung. Es gelte dabei, das Leben von Menschen gegen die christliche wie bürgerliche Pflicht zur Befolgung geltenden Rechts abzuwägen. Martens entscheide in solchen Fällen stets gemeinsam mit dem Kirchenvorstand seiner Gemeinde, wen er ins Kirchenasyl aufnimmt, erklärte Voigt in diesem Zuge. Getauft würden Menschen dort erst nach einem mehr als dreimonatigen farsisprachigen Unterricht und einer Prüfung, die etwa ein Drittel der Personen nicht bestünden. Der SELK-Bischof lobte die Flüchtlingsgemeinde in Berlin-Steglitz. „Ich wünschte mir eine solche Glaubensfestigkeit und Verbindlichkeit für manche unserer Gemeinden“, betonte er.
Bischof fordert Abschiebungsverbot
Voigt lobte ferner den Einsatz Bürgermeister Wegeners in diesem Fall und forderte ein Abschiebungsverbot für konvertierte Asylbewerber, die in ihren islamischen Herkunftsländern mit dem Tode bedroht seien und deren Seelsorger ihnen die Ernsthaftigkeit ihrer Konversion und die Identitätsprägung durch den christlichen Glauben bescheinigten. Insbesondere Christen, die nach Afghanistan abgeschoben werden sollen, seien dort akut mit dem Tode bedroht, so Voigt. Mindestens ein SELK-Gemeindeglied sei nach seiner Abschiebung nicht mehr erreichbar und vermutlich getötet worden. Unter Verweis auf mehrere Pfarrer beklagt Voigt in diesem Zusammenhang eine Zuspitzung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bezug auf konvertierte afghanische Christen in den vergangenen Monaten. Anders als in den vergangenen Jahren erhielten sie nun oftmals Bescheide in schärfster Form, wonach sie in kurzer Frist nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Der SELK-Bischof habe sich dazu an den Präsidenten des BAMF, Hans-Eckhard Sommer, gewandt.