24.06.2025
England: Unterhaus beschließt die Legalisierung der Sterbehilfe
Scharfe Kritik kommt von der katholischen Kirche und Menschenrechte
London (IDEA) – Nachdem das englische Unterhaus bereits vor kurzem Abtreibungen grundsätzlich legalisiert hatte, stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten nun auch für eine Legalisierung des assistierten Suizids. Allerdings fiel sie diesmal deutlich knapper aus: 314 Abgeordnete votierten für das entsprechende Gesetz, 291 dagegen. Es erlaubt die Sterbehilfe für Erwachsene, die nach ärztlicher Einschätzung nur noch weniger als sechs Monate zu leben haben. Voraussetzung für den assistierten Suizid ist die Zustimmung zweier Ärzte sowie eines Gremiums, das aus einem Sozialarbeiter, einem Juristen und einem Psychiater besteht. Sollte das Oberhaus zustimmen, kann das Gesetz in Kraft treten. Es kann Beschlüsse des Unterhauses zwar aufschieben, aber nicht dauerhaft blockieren. Die Entscheidungen des Parlaments sind allerdings nur für England und Wales bindend. Schottland und Nordirland verfügen über eigene Volksvertretungen.
Katholische Kirche: Ein Wendepunkt in der Geschichte des Landes
Scharfe Kritik kam auch dieses Mal von der (katholischen) Bischofskonferenz von England und Wales. Ihr Präsident, Kardinal Vincent Nichols (London), ließ eine Stellungnahme veröffentlichen, in der von einem „Wendepunkt in der Geschichte unseres Landes“ die Rede war. Es müsse nun alles getan werden, „um den Schaden zu begrenzen, der durch diese Entscheidung entsteht“. Diese Pflicht liege sowohl beim Oberhaus als auch bei der Regierung. „Als Katholiken werden wir weiterhin unseren Teil zum Aufbau des Gemeinwohls beitragen. Die Entscheidung des Parlaments ändert nichts an unserem festen Glauben an die Heiligkeit des Lebens, das niemals nur eine Last ist, sondern immer ein Geschenk Gottes, das gegeben und empfangen wird. Unsere Pflichten sind klar: Wir müssen nach der Lehre leben, die Gott uns gegeben hat“ und diejenigen, die mit Behinderungen, Isolation und Leiden konfrontiert seien, großzügig mit Fürsorge und Mitgefühl begleiten.
ADF International: „Abstieg in eine Kultur des Todes“
Auch der stellvertretende Direktor der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International (Wien), Robert Clarke, kritisierte, dass die Parlamentarier ihre Bereitschaft signalisiert hätten, „eine gefährliche moralische Grenze zu überschreiten“, indem sie die absichtliche Beendigung des Lebens als eine Form der Gesundheitsversorgung erlaubten. „Wenn der Staat beginnt, den Tod als Lösung für Leiden zu befürworten, werden sich die Schwächsten – ältere, behinderte, depressive oder einsame Menschen – bald fragen, ob ihr Leben noch lebenswert ist, oder schlimmer noch, ob sie sterben müssen.“ Keine Schutzmaßnahme könne die Botschaft dieses Gesetzentwurfs rückgängig machen, dass nämlich einige Leben nicht mehr als schützenswert gälten. „Das Parlament hat es grundlegend versäumt, das Land vor dem Abstieg in eine Kultur des Todes zu schützen. Wir fordern das Oberhaus auf, auf die Stimmen von Ärzten, Behindertenvertretern und Familien zu hören, die wissen, dass echtes Mitgefühl Pflege und nicht Tötung bedeutet.“
Neuregelung in Deutschland in dieser Legislaturperiode?
In Deutschland war die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe im Jahr 2015 verboten worden. Das Bundesverfassungsgericht hob das Verbot im Februar 2020 jedoch wieder auf. Es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Der Bundestag debattierte am 6. Juli 2023 über eine Neuregelung des Gesetzes zur Regelung der assistierten Selbsttötung. Die Abgeordneten konnten sich aber nicht einigen. Laut Medienberichten arbeitet eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe bereits an einem neuen Gesetzentwurf, der noch in dieser Legislaturperiode ins Parlament eingebracht werden soll.