10.03.2025

Besetzte Gebiete der Ukraine: Überblick zur Lage der Religionsfreiheit, Stand März 2025

AKREF-A/10.03.25 - In den von Russland besetzten Teilen der Ukraine kommt es zu schweren Verletzungen nicht nur der Religions- bzw. Glaubensfreiheit, sondern auch anderer Menschenrechte. Russland hält etwa ein Fünftel des völkerrechtlich anerkannten Staatsgebiets der Ukraine besetzt.

Nach einer Analyse von Forum 18 ist folgendes dokumentiert:

  • die systematische Verletzung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit begann bereits mit der ersten Invasion 2014;
  • die illegale Annexion von Gebieten und erzwungene Einführung russischen Rechts, durch das die Menschenrechte verletzt werden;
  • Unterdrucksetzung, Entführung, Folterung, Einkerkerung und Ermordung religiöser Leiter;
  • Auflösung von Gottesdiensten, Verbot und Auflösung von Religionsgemeinschaften;
  • Haftstrafen für Gewissensgefangene, die ihr Recht auf Religions- bzw. Glaubensfreiheit ausgeübt haben;
  • Verbot religiöser Texte als „extremistisch“ und „Säuberung“ von Bibliotheken;
  • Strafverfolgung wegen Missionstätigkeit;
  • Ausstrahlung von gegen Religionsgemeinschaften und Gläubige gerichteter Desinformation.

 

Die wesentliche Ursache der Verletzung der Religions- bzw. Glaubensfreiheit und sonstiger Menschenrechtsverletzungen in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine ist die russische Invasion und Besetzung dieser Gebiete ab 2014. Da Russland diese Gebiete inzwischen nach nicht fair abgelaufenen und völkerrechtlich nicht anerkannten Volksabstimmungen annektiert hat und nicht beabsichtigt, sie wieder an die Ukraine zurückzugeben, ist eine Fortsetzung dieser Menschenrechtsverletzungen zu erwarten.  

 

Bereits vor der Invasion und Kriegsbeginn 2022 wurden die Halbinsel Krim und Teile der ukrainischen Region Donbass besetzt. Dort wurden die „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk errichtet. Ab diesem Zeitpunkt kam es sowohl auf der Krim als auch im Donbass zu Razzien gegen Religionsgemeinschaften, es wurden Geldstrafen verhängt, religiöse Literatur beschlagnahmt, von den Gemeinschaften eingeladene religiöse Leiter aus dem Ausland wurden ausgewiesen, Kontakte mit Glaubensgeschwistern in der Ukraine und im Ausland unterbunden, Gemeinschaften und Gottesdienststätten offiziell überwacht, Mietverträge für Immobilien wurden einseitig aufgehoben, Strom und Gasversorgung unterbunden und die Wiedererlangung von unter der sowjetischen Herrschaft beschlagnahmten Gottesdienststätten wurde behindert.  Die karitative Tätigkeit nicht registrierter Gemeinschaften wurde unterbunden.

Alle Religionsgemeinschaften auf der Krim mussten sich nach russischem Recht neu registrieren lassen. Von den 1.156 Gemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit nach ukrainischem Recht hatten bis zum Ablauf der Frist für die Neuregistrierung Anfang 2016 erst ca. 400 Rechtspersönlichkeit nach russischem Recht erlangt. Auch die ab 2018 erforderliche Neuregistrierung in den „Volksrepubliken“ des Donbass wurde äußerst restriktiv gehandhabt.

Am 19. Oktober 2022 verhängte Russland in Teilen der besetzten und annektieren Gebiete in der Ostukraine das Kriegsrecht. Nach dem Gesetz über das Kriegsrecht von 2002 ist der Präsident der Russischen Föderation befugt, in Gebieten, in denen das Kriegsrecht in Kraft ist „die Aktivitäten politischer Parteien, öffentlicher Organisationen und Religionsgemeinschaften, die Propaganda bzw. Agitation oder sonstige subversive Aktivitäten betreiben“ abzustellen.

Die Annexion der Krim und von Teilen des Donbass wird von der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen nicht anerkannt.

Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen hat die „unrechtmäßige Anwendung von Gesetzen der Russischen Föderation in den besetzten Gebieten“ (konkret auf der Krim) in seinem Bericht zur Lage der Menschenrechte in der Ukraine für den Zeitraum 1. August 2020 bis 21. Januar 2021 verurteilt.

Die Verletzungen der Religionsfreiheit in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine sind nur ein Teil eines viel breiteren Spektrums von durch die russische Besatzungsmacht begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen aller Art. Dies geht aus der seit März 2014 laufend erstellten Dokumentation der Mission zur Überwachung der Menschenrechte in der Ukraine und des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hervor.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 7. März 2025)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA