07.11.2025
Deutschland: Betretungsverbot für Räume einer Freikirche
Stadt Karlsruhe: Grund ist ein Masernausbruch im Christlichen Zentrum Karlsruhe
Karlsruhe (IDEA) – Nach einem Masernausbruch in einer christlichen Gemeinde hat die Stadt Karlsruhe ein Betretungsverbot für Veranstaltungen des freikirchlichen Christlichen Zentrums Karlsruhe (CZK) erlassen. Das Verbot gilt bis einschließlich 20. November für Gemeindemitglieder, Besucher und deren Kinder, sofern sie im Oktober an mindestens einer Gemeindeveranstaltung teilgenommen haben und keinen ausreichenden Masernschutz nachweisen können. Ziel der Maßnahme ist es, eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Wie es in der Verfügung heißt, war dem Gesundheitsamt Karlsruhe am 24. Oktober eine Masernerkrankung gemeldet worden, die am 27. Oktober labordiagnostisch bestätigt wurde. Als Infektionsquelle wurde eine Familie mit mehreren ungeimpften und erkrankten Kindern identifiziert, die im Zeitraum von Ende September bis 26. Oktober an Veranstaltungen des CZK teilgenommen hatten.
Betretungsverbot für Ungeimpfte und Nicht-Immune
Die Allgemeinverfügung verbietet es allen Personen, die zwischen dem 1. und 26. Oktober an Veranstaltungen des CZK teilgenommen haben, weitere bis einschließlich 20. November zu besuchen. Ausgenommen sind lediglich Personen, die entweder eine Masernimmunität nach einer überstandenen Erkrankung nachweisen können, zwei dokumentierte Masernimpfungen erhalten haben oder vor dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Masern werden durch Tröpfcheninfektion übertragen, wobei bereits der Aufenthalt im selben Raum mit einem Erkrankten zu einer Infektion führen kann. Bei ungeschützten Personen löst das Virus in über 90 Prozent der Fälle eine Erkrankung aus, wie es in der Allgemeinverfügung weiter heißt. Zu den Komplikationen zählen demzufolge neben typischen Symptomen wie Fieber, Hautausschlag und Bindehautentzündung besonders bei Kindern schwerwiegende Folgeerkrankungen wie Lungenentzündungen, Durchfallerkrankungen oder Gehirnentzündungen.
Schutz der Allgemeinheit steht im Vordergrund
Die Stadtverwaltung betont, dass das Grundrecht auf Glaubensfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) der Gemeindemitglieder berücksichtigt werde, indem die Teilnahme an Gottesdiensten weiterhin online möglich bleibe. Wie die Pressestelle des Landratsamts Karlsruhe der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA mitteilte, ist die Zahl der Infizierten inzwischen auf 19 gestiegen. Die Gemeinde selbst reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf eine IDEA-Anfrage.