08.04.2026
Deutschland: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
Hamburg: Grund ist ein kritisches Video über islamischen Antisemitismus
Hamburg (IDEA) – Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt seit Februar 2025 wegen eines islamkritischen Videos gegen den christlichen YouTuber „Niko“. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, gegen das Verbot der „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ gemäß Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben. Hintergrund: Niko betreibt mit dem YouTuber „Tino“ den christlichen Kanal „Eternal Life“ (Ewiges Leben). 2024 veröffentlichten sie ein Video, das sich kritisch mit islamischem Antisemitismus auseinandersetzt. Darin kommentierte Niko unter anderem Bilder von Demonstranten, die das Massaker der Terrororganisation Hamas an israelischen Zivilisten vom 7. Oktober 2023 feierten, sarkastisch mit den Worten: „Wir haben das Jahr 2024 und Antisemitismus ist in Deutschland offiziell wieder erlaubt.“ Außerdem sagte er zu einer Einblendung von einer islamistischen Demo in Deutschland: „Diese Demo und Religion zeigt uns etwas Tiefes. Sie ist ein Spiegel von uns Menschen. Weil jeder Mensch Hass in sich trägt und begierig ist. Jeder Mensch will Macht und Reichtum, deswegen ist Jesus Christus gekommen, um zu sterben und aufzuerstehen, wodurch er uns seinen Geist gibt … Durch diesen Geist können wir erst wahre Liebe, wahren Frieden, Freundlichkeit und wahre Güte an unserem Nächsten ausüben.“ Tino erklärte in dem Video unter anderem: „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben. Sie kämpfen für eine tote Botschaft und für einen toten Gott. Sie wollen ein irdisches Reich in dieser Welt aufrichten.“
Rechtsanwalt fordert Einstellung des Verfahrens
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bestätigte auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA die Durchführung des Ermittlungsverfahrens. Nähere Angaben könne sie wegen der andauernden Ermittlungen nicht machen, erklärte die Pressesprecherin, Oberstaatsanwältin Melina Traumann. Nikos Anwalt Marco Wingert forderte in seiner Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Aus dem Gesamtzusammenhang des Videos sowie des YouTube-Kanals und seiner Inhalte gehe klar hervor, dass es Niko „weder um Hetze noch um Herabwürdigung, sondern um die Verteidigung und Werbung für seinen christlichen Glauben geht“. Das Problem des islamischen Antisemitismus, mit dem sich das Video beschäftige, werde außerdem sogar von Behördenvertretern öffentlich thematisiert, unter anderem von der Berliner Polizeipräsidentin und der Bundeszentrale für politische Bildung. Eine Strafbarkeit nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs setze darüber hinaus voraus, dass eine Aussage objektiv geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Das treffe auf dieses Video erkennbar nicht zu.
Christliche Polizeivereinigung kritisiert Ermittlungsverfahren
Die Christliche Polizeivereinigung (CPV), deren Mitglied Niko als Angestellter im Polizeidienst ist, übte auf Anfrage von IDEA Kritik an dem Vorgehen der Anklagebehörde. Ihr Bundesvorsitzender, der Erste Kriminalhauptkommissar a.D. Holger Clas (Hamburg), erklärte, dass die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer wegen Äußerungen, die erkennbar von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt seien, den Kollegen erheblich belasteten. „Dafür fehlt uns jedes Verständnis. Aus meiner langjährigen Praxis ist mir kein Fall bekannt, in dem kirchenkritische Äußerungen derart strafrechtlich verfolgt wurden. Hier entsteht der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.“