20.04.2026
Indien: Christliche Werke in Sorge wegen neuem Gesetz
Vorhaben soll dem Staat Zugriff auf NGO-Vermögen ermöglichen
Neu-Delhi (IDEA) – Christliche Missions- und Hilfswerke in Indien warnen vor einer geplanten Verschärfung des Gesetzes über ausländische Spenden. Zum Hintergrund: Die von der indischen Regierung vorgeschlagene Änderung des „Foreign Contribution Regulation Amendment Bill 2026“ (FCRA) würde der Regierung weitreichende Befugnisse über Hilfsorganisationen einräumen, die mit Spenden aus dem Ausland Projekte für arme und benachteiligte Bevölkerungsgruppen finanzieren. So könnte der Staat erstmals automatisch und ohne gerichtliche Kontrolle auf alle Vermögenswerte von Nichtregierungsorganisationen (NGO) zuzugreifen – einschließlich Schulen, Krankenhäuser und Gemeindezentren. Dies gilt, sobald einer Organisation die Registrierung entzogen wird, sie nicht verlängert wird oder die NGO sie selbst zurückgibt. Eine Entschädigung ist nicht vorgesehen. Das indische Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Anfang März gebilligt, er muss noch vom Parlament beschlossen werden. Die indische Regierung verschärft die Auflagen für Hilfswerke bereits seit Jahren. So kündigte Innenminister Amit Shah 2019 eine Neuregelung des FCRA an.
„Weitere gravierende Eskalation“
Der Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International, Felix Böllmann, äußerte sich gegenüber IDEA besorgt über die Änderungen. Gegenüber der seit 2020 bereits deutlich verschärften Rechtslage stelle dies eine „weitere gravierende Eskalation“ dar. Entzugsgründe seien vage formuliert, schon geringfügige Verfahrensverstöße könnten zur vollständigen Vermögensübertragung an den Staat führen, und betroffene Organisationen hätten kaum wirksame Rechtsmittel. Christliche Hilfswerke seien überproportional betroffen, so Böllmann. Tausende bereits entzogener Lizenzen hätten den Zugang vulnerabler Bevölkerungsgruppen zu Gesundheits-, Bildungs- und Sozialleistungen unterbrochen. UN-Sonderberichterstatter hätten dies als unvereinbar mit Indiens völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Vereinigungsfreiheit eingestuft.
Bischof: Behörden beschleunigen Enteignung
Das „All India Congress Committee“ (AICC) bezeichnete das Vorhaben gegenüber der Internetplattform „The Christian Post“ als „gefährliche und zutiefst alarmierende Krise mit unmittelbaren und potenziell unumkehrbaren Folgen“. Die geplanten Änderungen liefen darauf hinaus, christliches Eigentum zu enteignen, das der Entwicklung benachteiligter Gemeinschaften diene. Diese Liegenschaften und Vermögenswerte seien meist durch eine Kombination aus in- und ausländischen Mitteln aufgebaut worden und dienten Wohlfahrt, Bildung, Gesundheitsversorgung und Lebensunterhalt. Der AICC-Präsident, Bischof Joseph D’Souza, erklärte, die Behörden setzten die Enteignung von Eigentum unter Berufung auf den FCRA fort und beschleunigten sie. Die Änderungen seien ein Vorwand, um Vermögen christlicher Einrichtungen unter staatliche Kontrolle zu bringen. Der Rat lehne jede gesetzliche oder administrative Maßnahme ab, die es Behörden, nichtstaatlichen Akteuren oder Privatpersonen erlaube, solches Eigentum „ohne die freie, vorherige und informierte Zustimmung der betroffenen Gemeinschaften“ zu entfremden. Nach Angaben des indischen Innenministeriums sind derzeit 14.994 Organisationen unter dem FCRA registriert. Bei 21.954 Organisationen wurde die Registrierung bereits widerrufen, bei rund 15.174 weiteren gilt sie als erloschen. Zu den Werken, denen die Zulassung entzogen wurde, gehören unter anderem World Vision und Compassion International. Von den etwa 1,4 Milliarden Einwohnern Indiens sind 74 Prozent Hindus, 13 Prozent Muslime und fünf Prozent Christen. Der Rest gehört kleineren Religionsgemeinschaften an. Im Weltverfolgungsindex des überkonfessionellen Hilfswerks Open Doors belegt Indien Platz zwölf der Länder, in denen Christen am stärksten verfolgt werden.