20.04.2026

Uganda: Gesetzentwurf für Scharia-Gerichte löst Debatte aus

Kritiker warnen vor Ausweitung der islamischen Gerichtsbarkeit

Kampala (IDEA) – In Uganda sorgt ein Gesetzentwurf zur Einrichtung islamischer Kadhi-Gerichte für eine Debatte über Religionsfreiheit und die Rolle des islamischen Rechts. Der sogenannte Kadhi Courts Bill soll ein formelles System islamischer Gerichte schaffen, die für persönliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Erbschaft und Vormundschaft zuständig wären. Die Direktorin für die globale Religionsfreiheit bei der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Kelsey Zorzi (Washington), warnte davor, dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in einer Zeit zunehmender Christenverfolgung eine gefährliche Ausweitung des Scharia-Rechts in Subsahara-Afrika darstellen würde. Das Gesetz werde Christen und andere Nichtmuslime islamischem Recht unterwerfen und gleichzeitig grundlegende Rechte insbesondere von Frauen, Kindern und Konvertiten untergraben. Da die Scharia einen Religionswechsel vom Islam zu einer anderen Religion nicht anerkenne, würden laut ADF Muslime, die zum Christentum oder einer anderen Religion konvertieren wollen, daran gehindert. Zudem würde die im Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende und ausschließliche Zuständigkeit der Kadhi-Gerichte dazu führen, dass Christen oder andere Nichtmuslime keine Möglichkeit hätten, bei Familien-, Sorgerechts- oder Erbstreitigkeiten vor einem zivilen Gericht Recht zu suchen, wenn ein Muslim den Fall vor ein Kadhi-Gericht bringt. Zwar sehe der Entwurf vor, dass Entscheidungen der Kadhi-Gerichte beim Obersten Gericht angefochten werden könnten. Allerdings müsse ein solches Berufungsverfahren von einem muslimischen Richter und vier muslimischen Gelehrten verhandelt werden – eine weitere Berufung sei nicht möglich.

Gefahren für Frauen und Mädchen

Die Organisation warnte auch vor den Folgen für Frauen und Mädchen. Unter der Scharia hätten Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männer. Dies wirke sich auf Entscheidungen bei Scheidung und Sorgerecht sowie auf die Gewichtung der Aussage einer Frau vor Gericht aus. ADF verwies auf die Erfahrungen in Nigeria: Obwohl die dortige Gesetzgebung ein Mindestalter von 18 Jahren für die Ehe vorschreibe, erlaubten viele Scharia-Gerichte die Heirat Minderjähriger. Dies habe zu Entführungen, Zwangskonversionen und unfreiwilligen Ehen minderjähriger christlicher Mädchen geführt. Der ugandische Gesetzentwurf enthalte keine Bestimmungen, die solche Rechtskonflikte regelten. ADF forderte die ugandischen Parlamentarier auf, den Entwurf abzulehnen und sich stattdessen für die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung vor dem Gesetz einzusetzen.

Jurist: Religiöse Rechtsprechung wird in nationales Recht überführt

Der Vizepräsident der Uganda Christian Lawyers‘ Fraternity (Bruderschaft christlicher Juristen in Uganda), Arthur Ayorekire, schloss sich der Kritik an. Das neue Gesetz werde Christen und andere Nichtmuslime dazu verpflichten, vor Scharia-Gerichten zu erscheinen, und religiöse Rechtsprechung formell in nationales Recht einführen. Er rief alle Ugander auf, sich gegen die Verabschiedung des Gesetzes auszusprechen: „Das Gesetz ist nicht notwendig und wird nur zu Rechtsunsicherheit, Spannungen zwischen religiösen Gruppen und möglicherweise dazu führen, dass Extremismus in Uganda Fuß fasst.“

Blick nach Kenia: Deutlich mehr Schutzmaßnahmen

Bei der Debatte spielt auch das Nachbarland Kenia eine wichtige Rolle, wo ein ähnliches System islamischer Gerichte besteht. Laut ADF bietet der ugandische Entwurf jedoch deutlich weniger Schutzmaßnahmen als das kenianische Modell. Im Unterschied zum ugandischen Entwurf könnten die kenianischen Kadhi-Gerichte keine Zuständigkeit über Nichtmuslime ausüben, und die Teilnahme sei selbst für Muslime freiwillig. Zudem würden Berufungen in Kenia von den regulären höheren Instanzen verhandelt – ohne Sonderregelungen zur Zusammensetzung des Gerichts. Die kenianischen Kadhi-Gerichte unterlägen außerdem Antidiskriminierungsregeln für Zeugen, um die ungleiche Behandlung der Aussagen von Frauen und Nichtmuslimen durch die Scharia auszugleichen. Wie das Nachrichtenportal „Christian Daily International“ berichtet, hatte die Aufnahme der Kadhi-Gerichte in die kenianische Verfassung von 2010 dort ebenfalls starken Widerstand christlicher Führer hervorgerufen. Das System funktioniere aber seither innerhalb klar definierter Grenzen, ohne über deren Rahmen hinauszugehen.

Befürworter: Verfassungsauftrag seit 30 Jahren unerledigt

Unterstützer des Gesetzentwurfs sehen die Sache anders. Ugandas Verfassung von 1995 sehe in Artikel 129 bereits Kadhi-Gerichte vor, doch ein umfassendes Gesetz zur Regelung ihrer Arbeitsweise sei nie verabschiedet worden. Der Rechtskommentator und muslimische Führer Mukasa Sirajeh Katantazi bestritt laut „Christian Daily International“, dass der Entwurf die Scharia in Ugandas Rechtssystem einführe. Vielmehr ziele er darauf ab, „eine Verfassungsbestimmung umzusetzen, die seit über drei Jahrzehnten nicht in Kraft getreten ist“. Der Uganda Muslim Supreme Council (Oberste Rat der Muslime in Uganda) forderte das Parlament auf, das Gesetz zügig zu verabschieden, und bezeichnete es als „lang erwartetes Gesetzeswerk“, das den Zugang zur Justiz für Muslime in persönlichen Angelegenheiten stärken würde. Auch Katantazi räumte ein, dass der Entwurf nicht fehlerfrei sei und „klarere Schutzmaßnahmen zur freiwilligen Unterwerfung“ sowie stärkere verfahrensrechtliche Absicherungen das öffentliche Vertrauen in das Gesetz stärken würden. Wie „Christian Daily International“ unter Berufung auf ein Treffen muslimischer Juristen in Kampala berichtete, wurden muslimische Anwälte bereits aufgefordert, sich auf die mögliche Einführung der Gerichte vorzubereiten. Für die Befürworter gehe es bei dem Gesetzentwurf weniger um eine Ausweitung als vielmehr darum, die bislang informelle religiöse Streitbeilegung in einen regulierten rechtlichen Rahmen zu überführen. Ugandas Rechtssystem berücksichtige bereits in bestimmten Bereichen Gewohnheitsrecht und religiöse Praktiken. Der Kadhi Courts Bill füge sich in diese Tradition ein.