31.01.2026
Besetzte Gebiete der Ukraine: Nicht registrierten Baptisten werden weitere Razzien und der Abbruch von Gottesdiensten angedroht
AKREF-A/31.01.26 - Am 25. Januar 2026 kam es in zwei Gottesdiensten von Gemeinden des Rats der Baptistengemeinden zu offensichtlich koordinierten Razzien. Polizeibeamte und Soldaten, von denen einige mit automatischen Waffen ausgerüstet waren, drangen in die Räume der Baptistengemeinde von Krasnodon (ukrainischer Name Sorokyne) in der russisch besetzten Region Lugansk ein. Gleichzeitig führten Polizeibeamte der Abteilung zur Bekämpfung des Extremismus eine Razzia in der Baptistengemeinde in einem nahe gelegenen Dorf durch.
„Sie drangen in den Versammlungsraum des Gebetshauses ein und befahlen allen Männern, aufzustehen,“ berichtete Pastor Vladimir Rytikov über die Razzia in seiner Gemeinde in der Stadt Krasnodon. Dann notierten die Beamten die persönlichen Daten einiger Anwesender, befragten den Pastor und forderten vehement die Herausgabe seines Telefons.
Die Beamten beschuldigten Mitglieder der Gemeinde, sich illegal zu versammeln, da diese über keine russische Registrierung verfügt. Sie nahmen Pastor Rytikov mit auf die Polizeistation zur Befragung. „Sie sagten, wenn wir uns nicht registrieren lassen, würden sie zu jedem Gottesdienst kommen und ihn abbrechen“, berichtete Rytikov.
Zwischen Juli und Dezember 2025 sind Razzien bei mindestens sieben Versammlungen in den russisch besetzten Regionen Donezk und Lugansk durch russische Beamte bekannt geworden. Sechs der betroffenen Gemeinschaften waren Gemeinden des Rats der Baptistengemeinden, die grundsätzlich keine Registrierung oder offizielle Erlaubnis für ihre Gottesdienste anstreben. Die siebente Razzia fand während des Freitagsgebets einer muslimischen Gemeinschaft in Mariupol statt. Gegen sieben Leiter wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. In den fünf inzwischen abgeschlossenen Verfahren, darunter auch die gegen zwei Imame der Gemeinschaft in Mariupol, wurden Geldstrafen wegen „illegaler Missionstätigkeit“ verhängt.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 30. Januar 2026)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ