01.06.2026

Kirgistan: Polizei geht gegen Rat der Baptistengemeinden vor

Zwei Beamte der Geheimpolizei NSC führten am 19. April eine Razzia während des sonntäglichen Gottesdienstes einer Baptistengemeinde des Rates der Baptistengemeinden in der Hauptstadt Bischkek durch. Major Aleksey Akulich und Oberleutnant Nursultan Nazarov hatten bereits im September 2025 eine Razzia in derselben Gemeinde geleitet. Nach beiden Razzien verhängten die Behörden gegen die Gemeindeleiter Geldstrafen in Höhe von etwa zwei durchschnittlichen Wochenlöhnen wegen der Abhaltung einer religiösen Versammlung ohne staatliche Registrierung.

Pastor Dmitry Golovin, der die Gemeinde leitet, weist den Vorwurf eines Fehlverhaltens zurück. Er verweist auf Artikel 34 der Verfassung Kirgisistans, der das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert. In Absatz 2 von Artikel 34 heißt es: „Jeder hat das Recht, einzeln oder gemeinsam mit anderen jede Religion auszuüben oder sich zu keiner Religion zu bekennen.“ Seine Berufung gegen die Geldstrafe vom April 2026 soll im Juni vor dem Amtsgericht des Bezirks Lenin in Bischkek verhandelt werden.

Die Gemeinden des Rates der Baptistengemeinden verzichten bewusst darauf, in den Ländern, in denen sie tätig sind, eine offizielle staatliche Registrierung zu beantragen, da dies nach internationalem Menschenrechtsstandards zulässig ist. In Kirgisistan ist die Ausübung der Religions- oder Glaubensfreiheit ohne staatliche Registrierung jedoch rechtswidrig und strafbar.

Bereits im Januar kam es zu einer Razzia in einer Gemeinde des Rats der Baptistengemeinden in einem Dorf in der Nähe von Bischkek. Die Geheimpolizei NSC hat eine lange Vorgeschichte der Behinderung der Ausübung der Religionsfreiheit in Kirgisistan, wovon vor allem dem Staat nicht genehme Gemeinschaften betroffen sind. Die Maßnahmen richteten sich bisher auch gegen Zeugen Jehovas, Ahmadi Muslime, Falun Gong Anhänger und Wahre und Freie Reformadventisten, wobei einer der Leiter dieses Zweigs der Adventisten, Pastor Pavel Shreider, kürzlich nach Russland abgeschoben wurde.

Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 29. Mai 2026)

Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ