12.03.2026

Schweden: Christliche Eltern scheitern in Straßburg mit Beschwerde

Schwedische Behörden entzogen dem Ehepaar zwei Kinder

Straßburg (IDEA) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Klage eines christlichen Ehepaares gegen die schwedischen Behörden als unzulässig abgewiesen. Das berichtet die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International, die die siebenfachen Eltern Daniel und Bianca Samson juristisch unterstützt. Zum Hintergrund: Das Paar stammt aus Rumänien und lebt seit rund zehn Jahren in Schweden. Die dortigen Behörden hatten im Dezember 2022 eine elf- und eine zehnjährige Tochter der Samsons in Obhut genommen. Auslöser war eine Missbrauchsbehauptung der Elfjährigen in der Schule. Später zog das Mädchen die Vorwürfe zurück. Laut ADF fand auch die Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf Kindesmisshandlung und stellte die Ermittlungen schließlich ein. Dennoch verweigerten die Behörden die Rückführung der Kinder in die Familie und warfen den Eltern „religiösen Extremismus“ vor. Als Beleg dienten unter anderem die regelmäßige Teilnahme der Familie an Gottesdiensten an drei Tagen in der Woche sowie die Verweigerung von Make-up, eines Mobiltelefons und bestimmter Kleidung durch die Eltern. Das Ehepaar reichte nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit im Oktober 2025 Klage ein. Sie sahen ihre elterlichen Rechte durch den schwedischen Staat schwerwiegend verletzt.

Rechtsberater bedauert Entscheidung

Laut ADF erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall für unzulässig, da die Rechtsmittel in Schweden nicht ausgeschöpft wurden. Das Gericht habe darauf hingewiesen, dass Fragen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit vor nationalen Gerichten aufgeworfen werden könnten. Diese Option sei dem Ehepaar offen gestellt worden. Die Anwälte von ADF International prüfen gemeinsam mit den Samsons die Entscheidung und erwägen weitere Schritte, heißt es. Der Rechtsberater von ADF International, Guillermo A. Morales Sancho (Wien), bedauerte die Entscheidung des Gerichts, „da diese Familie seit über drei Jahren auseinandergerissen ist, obwohl eine umfassende Untersuchung Herrn und Frau Samson von jeglichem Missbrauch freigesprochen hat“. Das schwedische Sozialwesen habe nach einer offiziellen Schulung die Eignung der Eltern bestätigt. Laut ADF kommt es in Europa immer wieder zu ähnlichen Fällen von Kompetenzüberschreitungen in familienrechtlichen Entscheidungen durch staatliche Behörden. So habe der EGMR mehrere Staaten – darunter Spanien, Portugal, Italien, Kroatien und Rumänien – wiederholt wegen systemischer Verstöße in Familientrennungs- und Kinderschutzfällen verurteilt.