13.03.2026
Belarus: „Euer langjähriger Seelsorger verlässt eure Pfarre gegen seinen Willen“
AKREF-A/13.03.26 - Mit diesen Worten informierte Bischof Antoni Dziemianko von der katholischen Diözese Pinsk am 6. März die Gläubigen von der erzwungenen Ausreise der Priester Pawel Kruczek und Adam Straczynski. „Das ist schmerzhaft für uns alle“, erklärte der Bischof. Der ranghöchste Regierungsbeamte für religiöse Angelegenheiten, der Bevollmächtigte für religiöse und ethnische Angelegenheiten in Minsk, Aleksandr Rumak hatte unmittelbar davor den Antrag des Bischofs auf Verlängerung der Erlaubnis zur Fortsetzung des priesterlichen Dienstes der beiden abgelehnt. Pawel Kruczek wirkte fast 20 Jahre in Belarus und Adam Straczynski 11 Jahre, bevor beide das Land verlassen mussten.
Mitarbeiter des Bevollmächtigten und der regionalen Behörde für religiöse Angelegenheiten weigerten sich gegenüber Forum 18, Auskunft über den Grund der Ablehnung des Antrags zu geben.
Die Regierung von Belarus übt eine strenge Kontrolle über die Ausübung der Religions- bzw. Weltanschauungsfreiheit durch Ausländer aus. Nur Zentralorganisationen von Religionsgemeinschaften, die aufgrund einer staatlichen Genehmigung legal existieren, können Ausländer einladen, für sie zu arbeiten. Der Bevollmächtigte für religiöse und ethnische Angelegenheiten entscheidet alleine, ob die Beschäftigung eines Ausländers „erforderlich“ ist und kann die Genehmigung ohne Angabe von Gründen verweigern.
Die Regierung ist bemüht, die Anzahl der Ausländer, denen eine Genehmigung des Bevollmächtigten für eine Tätigkeit bei registrierten Religionsgemeinschaften erteilt wird, stetig zu reduzieren.
Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Belarus dürfen Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen besuchen, aber keine aktive Rolle in Religionsgemeinschaften ausüben. Zwei Verwarnungen oder die Weigerung, eine Verletzung dieses Verbots abzustellen, können zum Entzug der Registrierung der betroffenen Gemeinschaft und dadurch zum Entzug des Rechts, legal zu existieren, führen.
Leiter des Bundes der Pfingstkirchen und des Baptistenbundes (registrierte Gemeinden) haben gegenüber Forum 18 erklärt, dass sie keine permanent tätigen ausländischen Mitarbeiter haben bzw. benötigen. Kurze Besuche von Ausländern, z.B. für Konferenzen, sind möglich. Die Baptisten bemühen sich derzeit um die Erlaubnis, ausländische Gäste zum geplanten Hoffnungsfestival in der Tschischowka Arena, einem großen Stadion in Minsk, Mitte Mai einzuladen.
Quelle: Forum 18, Oslo (Bericht vom 13. März 2026)
Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit der EAÖ