15.05.2026

Deutschland: Lebensschutz an der Uni - Gericht stärkt ProLife Heidelberg

Universitäten müssen „pluralistisches, vielfältiges Gesamtangebot“ sicherstellen

Karlsruhe (IDEA) – Die Universität Heidelberg darf eine Lebensrechtsgruppe nicht wegen ihrer inhaltlichen Positionen ausschließen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor, wie die Menschenrechtsorganisation ADF International in einer Mitteilung schreibt. Die Gruppe ProLife Heidelberg hatte mit Unterstützung der Organisation auf Anerkennung als Hochschulgruppe an der Universität Heidelberg geklagt. Die Klage sei aufgrund fehlender formaler Kriterien abgewiesen worden, so ADF. Die Gruppe habe beispielsweise nicht genügend eingeschriebene Studenten hinter sich vereinigen können. Das Gericht stellte jedoch auch klar, eine inhaltliche Ablehnung der Positionen einer Gruppe – im Fall von ProLife Heidelberg der Einsatz für den Schutz ungeborenen Lebens – rechtfertige keinen Ausschluss. Ein solcher Schritt wäre nur in „sehr engen Grenzen“ möglich, etwa wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet sei und entsprechende Erkenntnisse von Verfassungsschutz oder Strafverfolgungsbehörden vorlägen. Die Universität müsse insgesamt ein „pluralistisches, vielfältiges Gesamtangebot“ sicherstellen. Der Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International, Felix Böllmann (Wien), wertete das Urteil trotz der formalen Abweisung als positives Signal. Dass der Einsatz für den Schutz ungeborenen Lebens kein Grund für einen Ausschluss aus der Hochschulgemeinschaft sei, sende „ein starkes Signal für die Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten“.