27.06.2008

Iran: Bekehrtes Ehepaar verhaftet, gefoltert und bedroht

Polizisten verhaften Christen zu Hause und lassen deren 4jähriges krankes Mädchen ohne Aufsicht alleine zurück

Iran: Bekehrtes Ehepaar verhaftet, gefoltert und bedroht

Polizisten verhaften Christen zu Hause und lassen deren 4jähriges krankes Mädchen ohne Aufsicht alleine zurück

OD - 27. Juni 2008 - Tina Rad und ihr Ehemann Makan Arya wurden am 3. Juni 2008 von offiziellen Sicherheitskräften in Teheran verhaftet und gefoltert, nachdem sie sich drei Monate vorher zum Christentum bekehrt hatten. Man droht ihnen sogar ihr 4jähriges Töchterchen Odzhan wegzunehmen und in eine geschützte, islamische Institution zu stecken. Tina steht unter Anklage wegen „Aktivitäten gegen die heilige Religion Islam“, weil sie mit anderen Muslimen bei sich zu Hause die Bibel las. Ihr Ehemann Makan wurde wegen „Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit“ angeklagt, weil er diese Treffen zuließ und angeblich auch an Hauskreisen teilnahm.
Gegen Bezahlung einer Kaution von CHF 30'000 für Tina und CHF 20'000 für Makan wurden sie schließlich auf Bewährung freigelassen. Makans Vater gab das Geld mit der Bedingung, daß er sich von Tina scheiden lasse.
 


Tina Rad


Vorher jedoch bedrohte eine weibliche Sicherheitsbeamtin Tina mit Aussagen wie: „Nächstes Mal könnt ihr auch wegen Apostasie angeklagt werden“. Laut dem strengen islamischen Gesetz im Iran können Muslime, die sich vom Islam abwenden und eine andere Religion annehmen, mit dem Tod bestraft und getötet werden. Zurzeit liegt dem iranischen Parlament ein Gesetzesentwurf vor, anhand dessen Muslime, die konvertieren, mit dem Todesurteil bestraft werden müssten.

Tina und Makan wurden ebenfalls gezwungen, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie nicht mehr in die Hausgemeinde gehen und auch keinen weiteren Kontakt zu anderen Christen haben werden. Sollten sie dies jedoch wieder tun, würden sie „anhand des islamischen Gesetzes bestraft werden und sowohl ihre Freilassung auf Bewährung wie auch ihre Freiheit verlieren.“ Dies scheint in klarem Widerspruch zur UNO-Charta der Menschenrechte zu stehen, die im 18. Artikel die Glaubens- und Versammlungsfreiheit aller Bürger gewährt.
Tina und Makan erleben auch massiven Druck seitens ihrer islamischen Verwandten und Nachbarn. So wurden bereits mehrere Male die Schaufenster ihres Kleiderladens, den sie betreiben, eingeschlagen. Am 23. Juni erhielt Makan zu Hause und im Geschäft Briefe mit Aufforderrungen, „Beweise seiner Zugehörigkeit zum Islam im Schaufenster sichtbar zu machen.“ So hängte er Bilder islamischer Führer ins Fenster.