27.07.2010
Usbekistan: Aggressives Vorgehen gegen Baptisten
„Ja, wir sind Banditen“
Am 28. Juli hatten sich Baptisten einer nicht registrierten Gemeinde in der Wohnung von Juri Garmaschev im Bezirk Mirzo-Ulugbek der Hauptstadt Taschkent versammelt, um den geistlichen Geburtstag eines Gemeindeglieds zu feiern. „Sie haben nichts Illegales getan, nur Tee getrunken und einige geistliche Lieder gesungen“ berichtet ein Baptist aus Taschkent.
Gegen 21 Uhr kam es zu einer Razzia unter der Leitung des Polizeimajors Ilyos Mustafayev. Die Polizei hatte das Haus mit fünf Autos umstellt und drang dann in die Wohnung Garmaschevs ein. Nachdem sie zwei Bibeln von Anwesenden, vier Gesangbücher, und ein Musiklehrbuch beschlagnahmt hatten, begannen die Polizisten, die Gläubigen in die draußen geparkten Autos zu stoßen. „Einige Gläubige wurden mit Füßen getreten und geschlagen, während sie aus dem Haus gezerrt wurden“, berichten die Baptisten. Sie berichten weiters, dass Major Mustafayev die zehnjährige Tochter Garmaschevs bei ihrer Kleidung packte und so fest stieß, dass ihr fast der Atem wegblieb. Das Verhalten des Majors wird als „zynisch und grob“ beschrieben. Als ihn die Baptisten fragten, warum die Polizei sich wie Banditen verhält, antwortete er: „Ja, wir sind Banditen“.
Dreiundzwanzig Personen, die in der Wohnung anwesend waren, wurden zur Bezirkspolizeistation gebracht. Zehn davon wurden knapp 24 Stunden später entlassen, nachdem sie die Nacht auf Stühlen verbracht hatten und Befragungen über sich ergehen lassen mussten. Ein vierjähriger Junge war schockiert darüber, wie schlecht die Polizei seine Mutter behandelte. Die übrigen 13 wurden zum Bezirksgericht gebracht. Zehn von ihnen wurden zu kurzen Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Tagen verurteilt, drei Personen zu hohen Geldstrafen. Die Strafen wurden nach dem Verwaltungsgesetzbuch ausgesprochen, und zwar wegen Artikel 194, Teil 1 „Weigerung, den gesetzmäßigen Aufforderungen eines Polizeibeamten oder sonstiger öffentlicher Ordnungshüter nachzukommen“ bzw. Teil 2 von Artikel 201 „Verletzung des Verfahrens zur Organisation und Durchführung von Versammlungen, Straßenprozessionen oder Demonstrationen“. Alle 13 Verurteilten sind Mitglieder der örtlichen nicht registrierten Baptistengemeinde.
Am 5. August berichteten Baptisten aus Taschkent, dass inzwischen alle Kurzzeitgefangenen freigelassen wurden. Weiters berichteten sie, dass es am 4. August zu einer weiteren Razzia in derselben Baptistengemeinde kam, diesmal während eines Gottesdienstes. „Diesmal war die Polizei zurückhaltender in ihren Gesprächen mit den Leitern der Gemeinde, aber nachdem man die Namen der Leiter notiert hatte, wurden diese gewarnt, dass man die Gemeinde nicht in Ruhe lassen würde“.
Weiterhin wird religiöse Literatur beschlagnahmt und vernichtet, nicht nur christliche Schriften, Neue Testamente und Bibeln, sondern auch Ausgaben des Koran und Werke von den Behörden nicht anerkannter islamischer Theologen.
Quelle: Forum 18 News Service, Oslo
Deutsche Fassung: AK Religionsfreiheit der Österreichischen Evangelischen Allianz