08.07.2020

Deutschland: Abtreibung ist keine medizinische Leistung

Baden-Württemberg: Uniklinik-Ärzte zu Abtreibungen verpflichten?

Stuttgart (idea) – Das baden-württembergische Sozialministerium prüft, ob Ärzte an Unikliniken verpflichtet werden können, Abtreibungen vorzunehmen und ob von einem Ja dazu Neueinstellungen abhängig gemacht werden können. Das bestätigte die Staatssekretärin in dem Ministerium, Bärbl Mielich (Bündnis 90/Die Grünen) der linksalternativen „tageszeitung“ (taz/Berlin). Hintergrund ist, dass viele junge Ärzte keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen wollen. Heftige Kritik an den Überlegungen der Landesregierung kommt von der Lebensrechtsbewegung. Der Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) in Baden-Württemberg, Josef Dichgans (Überlingen am Bodensee), erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass niemand verpflichtet sei, „an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken“. So stehe es, gestützt durch das Grundgesetz, im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Nur wenn das Leben der Schwangeren bedroht sei oder mit einer „schweren Gesundheitsschädigung“ zu rechnen sei, bestehe für einen Arzt die Pflicht, an einer Abtreibung mitzuwirken. Mit dieser Regelung scheine die baden-württembergische Landesregierung nicht einverstanden zu sein. Staatssekretärin Mielich habe in einem Interview mit der taz gesagt, das Hauptproblem sei, junge Ärzte dazu zu bringen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Angedacht sei etwa, gleich bei der Neueinstellung entsprechende Fragen zu stellen. „Man kann das eine planmäßige Diskriminierung von Menschen nennen, die es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, nach dem Gesetz immerhin rechtswidrige Abtreibungen durchzuführen“, so Dichgans.

Das Recht auf Leben gilt auch für den ungeborenen Menschen

Das Bundesverfassungsgericht erkenne schließlich an, dass auch der ungeborene Mensch schutzwürdig sei und ein Recht auf Leben habe. Dem Gesetzgeber sei lediglich der Versuch erlaubt worden, „Leben statt durch Verbot und Strafandrohung“ durch Beratung zu schützen. Es gehe darum zu prüfen, ob der so angestrebte Schutz effektiver sei als der durch das Verbot. Die danach durchgeführten Abtreibungen seien aber gleichwohl rechtswidrig. Diesem Prüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts sei seit über 20 Jahren nicht nachgekommen worden. „Es gibt Menschen, die sich davor fürchten, in einer Klinik behandelt zu werden, deren Ärzteschaft danach vorsortiert ist, sich kein Gewissen aus einer Tötung ungeborener Kinder zu machen. Es gibt Menschen die begonnen haben, sich vor einem Staat zu fürchten, der darauf keine Rücksicht mehr nehmen möchte.“

 

CDU-Politiker: Gewissensfreiheit nicht vergewaltigen

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (Schwarzenberg/Erzgebirge) hat sich ebenfalls gegen eine Pflicht zu Abtreibungen für Ärzte an Unikliniken ausgesprochen. „Kein Arzt darf gegen sein Gewissen zu einer Abtreibung verpflichtet werden“. Auch staatliche Arbeitgeber dürften die „Gewissensfreiheit nicht vergewaltigen“. Hinter dem Vorstoß stehe die klare Absicht der Grünen, das Lebensrecht aushöhlen zu wollen. Dass es offenbar mehr und mehr junge Ärzte gäbe, die an Abtreibungen nicht mitwirken wollen, sei zu begrüßen. Sie hätten sich intensiv mit ihrer ethischen Rolle beschäftigt. Sollten die Grünen mit ihrem Vorstoß durchkommen, würden die Unikliniken als Arbeitgeber deutlich unattraktiver werden, so Krauß. „Wenn ein Arbeitgeber Ärzte zu Operationsautomaten abrichten möchte, dann wird er kein Personal finden“.

ALfA: Ärzte nicht zwingen, gegen den hippokratischen Eid zu verstoßen

Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, Cornelia Kaminski (Fulda), äußerte in einer Pressemitteilung, dass es „zutiefst“ dem hippokratischen Eid widerspreche, „Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken“. Jeder, der „ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall“ habe beobachten können, der gesehen habe, „wie es strampelt und am Daumen lutscht“, hätte ein Problem damit, „es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder totzuspritzen“. Es sei „nahezu grotesk, dass eine Landesregierung nun prüft, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen“. Das verstoße darüber hinaus gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 9 ausdrücklich die Gewissensfreiheit gewährleiste.

Frauen in Not wirksam helfen

Das Vorgehen Mielichs, reihe „sich ein in eine lange Kette von gleichgelagerten Versuchen, Ärzte zum Teil auch gegen deren Willen mit den Mitteln des Arbeitsrechts gefügig zu machen. Das entspreche ganz der Linie der grünen Partei, die zwar den Klima- und Umweltschutz als ihr ureigenstes Thema begreift, den Schutz des ungeborenen Lebens jedoch für einen Anachronismus hält, den es zu beseitigen gilt.“ Eine Abtreibung sei „für die allerwenigsten Frauen die Lösung ihres Problems, sondern nur der Beginn einer neuen Phase des Leidens.“ Die ALfA fordert die Landesregierung deshalb eindringlich auf, „jegliche Pläne zur Verpflichtung von Ärzten, an Abtreibungshandlungen mitzuwirken, umgehend auf Eis zu legen und stattdessen Konzepte vorzustellen, wie Frauen in Not wirksam geholfen werden“ könne.

Steeb: Rechtsstaat nicht auf den Kopf stellen

Der Vorsitzende des „Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen“ (TCLG), Hartmut Steeb (Stuttgart), erklärte gegenüber idea, dass bei einer Abtreibung „planmäßig und regelmäßig ein noch nicht geborenes, aber lebendes Kind getötet“ werde. Einen „Arzt schon in der Ausbildung oder dann gar bei einer Anstellung, sogar im öffentlichen Dienst, zu Straftaten zu verpflichten, würde den Rechtsstaat geradezu auf den Kopf“ stellen. Wichtig wäre dagegen, „alles aufzuwiegen, um Leben von Kindern, auch Ungeborenen, zu retten“.

Prof. Cullen: Junge Ärzte sind auf Praktika in den Unikliniken angewiesen

Der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Prof. Paul Cullen (Münster), berichtete idea, dass es für viele junge Ärzte „fast zwingend“ sei, ihre Weiterbildung an einem Universitätsklinikum“ abzuhalten. „Gerade in einem operativen Fach wie der Frauenheilkunde kann es sehr schwierig sein, außerhalb von Unikliniken die Bandbreite an chirurgischen Maßnahmen, die der Weiterbildungskatalog erfordert, zu erfahren.“ Dass die Universitätskliniken in der Regel nur Spätabtreibungen behinderter Kinder vornähmen, mache „das Vorgehen von Frau Mielich nicht weniger problematisch“.