11.03.2020

Deutschland: Wenn Verleumdungen das Grundgesetz aushebeln

In Bremen hat die Partei „Die Linke“ verhindert, dass ein christliches Sozialwerk Träger einer neuen Kindertagesstätte wird. Dazu ein Kommentar des Politikbeauftragten der Deutschen Evangelischen Allianz, Uwe Heimowski

(idea/dea) In Bremen hat die Partei „Die Linke“ verhindert, dass ein christliches Sozialwerk Träger einer neuen Kindertagesstätte wird. Dazu ein Kommentar des Politikbeauftragten der Deutschen Evangelischen Allianz, Uwe Heimowski

Falsches wird durch Wiederholung nicht richtig. Als die Evangelische Allianz sich zum Verbot von Konversionstherapien äußerte, wurde behauptet: „Die Homophoben“ wollen Schwule diskriminieren. Ein einfacher Weg, unbequeme Meinungen zu diskreditieren. Besonders perfide, wenn man für sich in Anspruch nimmt, der Vielfalt und Meinungsfreiheit verpflichtet zu sein. Was wir gesagt haben: Das Gesetz schießt über das Ziel hinaus, wenn es willkürlich Freiheiten einschränkt. Die Freiheit des Einzelnen, der Seelsorge und der Verkündigung. Menschen, die andere Menschen auf dem Weg begleiten, ihre sexuelle Identität zu entwickeln, dürfen nicht kriminalisiert werden.

Religiöse Menschen werden diskriminiert

In Blumenthal bei Bremen ist die Lage nun eskaliert. Dort soll eine neue Kita entstehen. Favorit für die Trägerschaft war das anerkannte Sozialwerk „Perspektive Oldenburg“, das aus der Freien Christengemeinde entstanden ist, die sich zur Evangelischen Allianz zählt. Plötzlich ist es ein „umstrittener Träger“ (butenundbinnen.de). Sofia Leonidakis (Die Linke) erklärte: „… wir wollen keine evangelikale Indoktrination der Kinder. Schließlich sind einige dieser Träger homophob eingestellt.“ Konkrete Vorwürfe gegen das Sozialwerk gibt es nicht. Ebenso bleiben die Anschuldigungen gegen „die Evangelikalen“ vage. Unverblümt werden hier religiöse Menschen diskriminiert.

Entscheidung ist ein Skandal

Laut Presseberichten hat sich das Ortsamt für einen anderen Träger entschieden. Diese Entscheidung ist ein Skandal. In Deutschland gilt das Subsidiaritätsprinzip. Danach sind freie Träger zu bevorzugen. Ausschlaggebend ist das pädagogische Konzept. Einen kompetenten Träger aufgrund von Verleumdungen aus politischen oder ideologischen Gründen auszuschließen, widerspricht der Intention des Grundgesetzes.


siehe auch AKREF vom 2.3.20