13.02.2020

Eu: Europarat verabschiedet Resolution zum Schutz der Religionsfreiheit am Arbeitsplatz

Die Versammlung des Europarates fordert die Mitgliedsstaaten auf, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens zu bekämpfen".

(Straßburg ,12.02.2020) Am 5. Februar verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit am Arbeitsplatz.

Die Resolution fordert die Mitgliedsstaaten auf, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung aufgrund der Religion oder des Glaubens in allen Bereichen des zivilen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens zu bekämpfen". Sie fordert sie auch auf, „die Arbeit der nationalen Menschenrechtsinstitutionen zur Bekämpfung von Diskriminierung, einschließlich indirekter Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, zu fördern und sie zu ermutigen, Ausbildungsformate sowohl für öffentliche als auch für private Arbeitgeber zu entwickeln".

„DIE GEWÄHRLEISTUNG VON NICHT-DISKRIMINIERUNG AUF GRUND DER RELIGION IST ENTSCHEIDEND"

Die Versammlung warnte, dass, obwohl „die Anwesenheit von Mitgliedern verschiedener religiöser oder nicht-religiöser Gruppen am Arbeitsplatz zu Herausforderungen führen kann, die Anwendung neutraler Regeln, wie z.B. Kleiderordnung, Ernährungsregeln, Feiertage oder Arbeitsvorschriften, zu einer indirekten Diskriminierung bestimmter religiöser Gruppen führen kann, auch wenn sie nicht gezielt angesprochen werden". „Angesichts der Tatsache, dass viele Menschen einen großen Teil ihres täglichen Lebens am Arbeitsplatz verbringen, ist die Gewährleistung der Nichtdiskriminierung von Mitarbeitern aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens daher von entscheidender Bedeutung", fügt die Resolution hinzu. Laut der Versammlung sollten die Mitgliedstaaten „wirksame Antidiskriminierungsgesetze verabschieden, die das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung abdecken, und geeignete Überwachungsmechanismen zur Bewertung ihrer Umsetzung einrichten".

„EINE VERPFLICHTUNG FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN"

„Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, gilt auch am Arbeitsplatz. Religion ist ein wesentlicher Aspekt der eigenen Identität, und die religiöse Identität umfasst sowohl die religiöse Praxis als auch den Glauben", betont die Resolution. Deshalb „haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Freiheit der Arbeitnehmer, ihre Religion oder Weltanschauung auszuüben, darf nur dann eingeschränkt werden, wenn die Einschränkungen mit den Menschenrechtsgesetzen und -normen in Einklang stehen", so das Fazit.

DER EUROPARAT

Der Europarat (CoE) ist das führende Menschenrechtsorgan des Kontinents. Ihm gehören 47 Mitgliedstaaten an, von denen 27 auch Mitglieder der Europäischen Union sind.

Quelle: Evangelical Focus