06.05.2004

TÜRKEI

EAK fordert von Parlamentarischer Versammlung des Europarates die Fortsetzung des Menschenrechts-Monitoring der Türkei

TÜRKEI

EAK fordert von Parlamentarischer Versammlung des Europarates die Fortsetzung des Menschenrechts-Monitoring der Türkei

Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB, fordert nach Beratung des EAK-Bundes-vorstandes die parlamentarische Versammlung des Europarates nachdrücklich auf, das Menschenrechts-Monitoring der Türkei fortzusetzen. "Die Menschenrechtsentwicklung hat sich in der Türkei auf dem Papier verbessert, aber in der Praxis liegt noch vieles im Argen", betont Rachel.



Die Parlamentarische Versammlung wird am Donnerstag, dem 29. April, unter dem Titel "Honouring of Obligations and Commitments by Member States of the Council of Europe" über die Verpflichtungen und Bindungen der Türkei gegenüber dem Europarat beraten. Grundlage ist ein Bericht der Abgeordneten Mady Delvaux-Stehres (LUX) und Luc van den Brande (BEL), der jedoch die Einstellung des seit 1996 geltenden Monitoring-Verfahrens zur Menschenrechtssituation der Türkei beantragt.



Der Bundesvorsitzende des EAK der CDU/CSU, Thomas Rachel, warnt: "Alle Verbesserungen konnten nur durch das strenge Monitoring des Europarates und die damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit erreicht werden. Es wird ein Rückschlag für die Menschenrechtsentwicklung, wenn auf diesen Hebel verzichtet wird. Es ist anzuerkennen, dass die türkische Nationalversammlung von Februar 2002 bis Juli 2003 sieben sogenannte EU-Harmonisierungsgesetze verabschiedet hat. Allerdings bleiben die neuen gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Minderheitenrechte und Religionsfreiheit bereits im Ansatz stecken, und eine umfassende Verbesserung in der Praxis ist noch keineswegs belegt.



Das Menschenrechts-Monitoring der Türkei darf nicht abrupt beendet werden in einer Zeit, in der eine kurdische Abgeordnete, die vor einigen Jahren aus dem Parlament heraus verhaftet wurde, weiterhin im Gefängnis sitzt. Nach wie vor sind 6.500 kurdische politische Gefangene in der Türkei inhaftiert, unter ihnen vier Parlamentarier.


Von Seiten der EU wurden immer wieder Folterpraktiken in Gefängnissen und Polizeistationen der Türkei festgestellt. Die beiden führenden türkischen Menschenrechtsorganisationen, "Menschenrechtsverein" (IHD) und Mazlum-Der, haben auf schwere Menschenrechtsverletzungen im vergangenen Jahr hingewiesen, darunter 84 extralegale Hinrichtungen, 502 Fälle von Folter, 574 widerrechtliche Verhaftungen und 42 Fälle von konfiszierten Publikationen.



Solange Türken in Deutschland Asyl bekommen bzw. nicht abgeschoben werden, weil ihnen im Falle der Abschiebung aus Sicht deutscher Gerichte in der Türkei eine menschenrechtswidrige Behandlung droht, darf das Menschenrechts-Monitoring des Europarates für die Türkei nicht beendet werden.


Im Jahr 2003 wurden in Deutschland insgesamt 713 Asylanträge türkischer Staatsbürger (nach Art. 16a GG) bewilligt. Dies zeigt die mangelhafte Beachtung der Menschenrechte in der Türkei. Zusätzlich gab es 2003 trotz der Reformen in der Türkei 6.301 Erstanträge auf Asyl von Türken in Deutschland. Auch der Fall Kaplan, der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht abgeschoben werden darf, zeigt, dass die Menschenrechtsproblematik in der Türkei evident ist.




Andere Religionsgemeinschaften werden in der Türkei weiterhin benachteiligt. Zu nennen sind die Nicht-Anerkennung christlicher Kirchen und der jüdischen Religionsgemeinschaft als juristische Personen sowie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Eigentumsrechten religiöser Minderheiten. Während in Deutschland in den letzten Jahren zahlreiche neue Moscheen errichtet worden sind, ist der Bau christlicher Kirchen in der Türkei nicht möglich."