05.10.2007

Serbien: Staat verweigert Religionsgemeinschaften rechtlichen Status

- erkennt Baptisten und Pfingstler nicht an.

Serbien: Staat verweigert Religionsgemeinschaften rechtlichen Status

- erkennt Baptisten und Pfingstler nicht an.

B e l g r a d / O s l o (idea) - 23.09.07 – In Serbien haben die Baptisten und die Pfingstkirchen
keinen rechtlichen Status mehr. Darauf weist der Ostkirchen-Informationsdienst Forum 18
(Oslo) hin. Im Juli wurde diesen Freikirchen eine erneute staatliche Anerkennung verweigert.
Auch die Reformationsbewegung der Siebenten-Tags-Adventisten, die Alt-Katholiken und die
Zeugen Jehovas wurden vom Staat nicht anerkannt, obwohl sie vormals als
Religionsgemeinschaften galten.
Die Zeugen Jehovas und die Baptisten wollen wegen der Verweigerung der Registrierung das
serbische Verfassungsgericht anzurufen. 2006 hatte das Parlament ein von Religionsminister
Milan Radulovic eingebrachtes neues Kirchen- und Religionsgesetz beschlossen, das
traditionellen Religionsgemeinschaften automatisch die Körperschaftsrechte zugesteht. Dazu
gehören die serbisch-orthodoxe, die römisch-katholische, die slowakische lutherische Kirche,
die reformierte und die lutherische Kirche sowie jüdische Gemeinden und die islamische
Glaubensgemeinschaft. Nachträglich wurden auch die rumänische orthodoxe Kirche im Banat
und die griechisch-katholische Kirche mit den Körperschaftsrechten ausgestattet.
Arbeit erheblich erschwert
Das seit einem Jahr gültige Religionsgesetz in Serbien gewährt anerkannten Kirchen und
Religionsgemeinschaften Steuerbefreiung, Zugang zu Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge,
Erteilen von kirchlichem Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen sowie die
Möglichkeit, Schulen, Krankenhäuser und Heime zu betreiben. Ohne diese Eintragung
existieren Glaubensgemeinschaften juristisch nicht, so dass sie kein Bankkonto eröffnen, keine
ausländischen religiösen Mitarbeiter ins Land holen, kein Eigentum besitzen, nichts kaufen oder
verkaufen, keine Literatur verbreiten und keine hauptamtlichen Kräfte anstellen können.