04.09.2007

Deutschland: Baptisten klagen auf Befreiung von Schulpflicht

W i n d i s c h e n b a c h (idea) - 26.07.07– In Baden-Württemberg klagen baptistische
Aussiedler auf eine Befreiung von der Schulpflicht aus religiösen Gründen. Sie haben als
Alternative zum verbotenen Hausunterricht in Windischenbach bei Heilbronn eine Heimschule
gegründet, die zwar ebenfalls keine Genehmigung der Schulbehörde hat, aber bisher toleriert
wird.
Diese „Christliche Grund- und Hauptschule“ wird inzwischen von neun Kindern besucht, deren
Eltern vergeblich eine Befreiung von der Schulpflicht beantragt hatten. Sie wollen ihre Kinder
vor Hexengeschichten, Evolutionslehre und esoterischen Mandalas bewahren. Aus ihrer Sicht
ersetzen an staatlichen Schulen Liebe zum Menschen und Sexualkunde traditionelle Werte wie
Gottesfurcht, Schamhaftigkeit und Keuschheit. Die Anwältin der vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart klagenden Eltern, Erika Arnold-Leßmöllmann (Karben bei Frankfurt am Main),
argumentiert, den Kindern werde in der Heimschule eine „ausreichende Erziehung und
Unterrichtung“ zuteil. Das Gericht tagte am 24. Juli. Ein Urteil wird für Anfang August
erwartet.
Antrag auf „genehmigte Schule“
Parallel haben die Aussiedler ein zweites Verfahren angestrengt. Sie klagen, dass ihre Schule
entsprechend baden-württembergischem Schulrecht als Privatschule genehmigt wird. Dies ist
weniger als eine staatliche Anerkennung, die das Befolgen der staatlichen Lehrpläne
voraussetzt. Eine „genehmigte Schule“ kann vom offiziellen Lehrplan abweichen. Ein
Schulabschluss kann dort aber nicht erworben werden. Dazu müssen sich die Kinder an einer
externen staatlichen Schule prüfen lassen. Das wäre kein Problem, finden die Aussiedler. Man
müsse sich nur die Kinder ansehen, um zu sehen, was die Lehrer leisten, zitiert der „Südkurier“
eine Mutter.