04.09.2007

Deutschland: Zum Kölner Moscheenstreit

Protest gegen Moscheebauten aus Angst vor Islamisierung und Parallelgesellschaft

Deutschland: Zum Kölner Moscheenstreit

Protest gegen Moscheebauten aus Angst vor Islamisierung und Parallelgesellschaft

B O N N/IFI (29. August 2007) - Der zunehmende Protest gegen große Moscheebauten mit
hohen Minaretten ? wie zuletzt anlässlich des geplanten Baus einer großen Moschee in Köln mit
55 Meter hohen Minaretten - liegt aus Sicht der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine
Schirrmacher vom Institut für Islamfragen vor allem in der Sorge vor der fehlenden Trennung
zwischen Staat und Religion im Islam begründet. Die Moschee gelte traditionell nicht nur als
Ort des Gebets, sondern zugleich als gesellschaftspolitisches Zentrum, teilweise sogar als Ort
der Politik. In vielen islamischen Ländern würden hier in den Freitagspredigten auch
tagespolitische Ereignisse diskutiert, sogar in manchen Moscheen zum Jihad gegen die
Ungläubigen aufgerufen oder Waffen gelagert. Zudem stehen die hohen Minarette, in
islamischen Ländern stets höher als der Kirchturm, für die Überlegenheit der islamischen
Religion und die für die Kölner Großmoschee geplante Kuppel über dem Gebetsraum erinnert
mit ihrer stilisierten Darstellung der Weltkugel an den globalen Herrschaftsanspruch des Islam,
der nicht nur das private Glaubensleben, sondern immer zugleich auch Öffentlichkeit, Recht und
Gesellschaft betreffe. In diesem Zusammenhang warnte der in Köln lebende jüdische
Schriftsteller Ralph Giordano trotz der Überarbeitung des ursprünglichen Bauplans für die
Kölner Moschee vor einer schleichenden Islamisierung und einer wachsenden
Parallelgesellschaft.
Die Moscheen als besonders verdienstvoller Ort des Gebets
Bisher gibt es schätzungsweise zwischen 2000 und 3000 muslimische Versammlungsräume in
Deutschland. Während sich die meisten in Hinterhäusern oder Industriehallen befinden, ist die
Zahl äußerlich erkennbarer Moscheen auf knapp 150 angewachsen. Pläne für Moscheebauten
gibt es praktisch in allen deutschen Großstädten. Die Moschee spielt dabei zunächst eine große
Rolle für den einzelnen muslimischen Gläubigen. Eine Überlieferung sagt sogar: "Wer sich
regelrecht zum Gebet wäscht (rituell reinigt) und mit den (anderen) Muslimen in einer Moschee
betet, dem werden alle bisherigen Sünden vergeben."
Nach einer weiteren Überlieferung stehen am Freitag, an dem das Gebet mit anschließender
Predigt für jeden männlichen Muslim ab der Pubertät Pflicht ist, Engel vor den Moscheen,
welche die Ankunftszeiten der Beter festhalten und dementsprechend den Einzelnen das
besondere Wohlgefallen Allahs sichern. Der Betende zieht seine Schuhe am Eingang aus, führt
die Waschung für die rituelle Reinheit durch und vollzieht den genau vorgeschriebenen
Gebetsritus.
Die Moschee als sichtbare Demonstration der bleibenden islamischen Präsenz
Einerseits wird der Bau von Gebets- und Versammlungsstätten von der hierzulande geltenden
Religionsfreiheit voll abgedeckt. Andererseits ist die gesellschaftlich-politische Dimension der
Moschee zu beachten. Durch den fünfmal täglichen Ruf zum Gebet mit dem islamischen
Glaubensbekenntnis werde der Islam proklamiert und dieser Raum quasi für Allah
eingenommen und dürfe nicht mehr an Ungläubige verkauft oder vermietet und zu anderen
Zwecken genutzt werden, erklärte Pfr. Eberhard Troeger, Vorstandsmitglied des Islaminstituts.
Als äußere Demonstration der islamischen Präsenz bilde die Moschee gewissermaßen ein
kleines Haus des Islam mitten im noch nicht islamischen Territorium, in dem die Ungläubigen
noch die Mehrheit stellten, so Pfr. Troeger. Auch wenn diese Sichtweise des politischen Islam
keinesfalls allen Muslimen unterstellt werden dürfe, sei die Beteiligung von Gruppierungen wie
etwa Milli Görüs an dem Kölner Moscheeprojekt ein alarmierendes Signal.
Grundrechte garantieren ohne falsche Kompromisse einzugehen
Auch Muslime können sich auf Grundrechte wie die Glaubens-, Religions- und auch die
Versammlungsfreiheit und damit auch auf die Erlaubnis zum Bau von Gottesdiensthäusern
berufen, erklärte Pfr. Troeger weiter. Dennoch sollten Behörden bei der Durchsetzung ihrer
Auflagen die gleichen Maßstäbe anlegen wie bei allen anderen Glaubens- und
Religionsgemeinschaften. Kompromisse dürften auch dann nicht eingegangen werden, wenn
muslimische Vertreter mit dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung
Ausnahmen erzwingen wollten oder die genehmigten Baupläne in ihren Dimensionen
überschritten. Zudem müsse man sich im Gegenzug verstärkt dafür einsetzen, dass auch in
Ländern wie der Türkei, die über ihr Religionsministerium und den Hauptakteur des Kölner
Moscheebaus, die DITIB, den Moscheebau in Deutschland vorantriebe, christlichen Gemeinden
und Kirchen die gleichen Rechte und Freiheiten zugestanden würden.