19.04.2008

Usbekistan: Religionsfreiheit in der Republik Usbekistan

Von Presseattaché Umirov Shukhrat (Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland)

(APD) Berlin/Deutschland, 15.04.2008 (PM) Usbekistan war viele Jahrhunderte Lang eine Schlüsselstellung für Entwicklungen der menschlichen Zivilisation, im Besonderen in der muslimischen Kultur. Später folgte eine lange Zeit der Entfremdung des Volkes von seinem reichen historischen Erbe, welches ihnen von großen Vorfahren hinterlassen wurde.

Nach der Erlangung der Unabhängigkeit wurde es zur Hauptaufgabe der staatlichen Religionspolitik die Sicherung einer realen Freiheit des Gewissens und der Glaubensbekenntnis der Bürger, Festigung der zwischenreligiösen und internationalen Freundschaft, Erziehung einer Gesellschaftskultur von Toleranz und Offenheit. Dabei müssen zwei wichtige Aspekte besonders hervorgehoben werden: die Nichteinmischung des Staates in die inneren Angelegenheiten der Religion und dabei die gleichzeitige schöpferische Zusammenarbeit mit ihr.

Usbekistan ist souveräne demokratische Republik mit weltlichem Charakter. Die folgende Definition wird in der Verfassung Usbekistans festgehalten: „Religiöse Organisationen und Vereinigungen sind vom Staat getrennt und vor dem Gesetzt gleich. Der Staat mischt sich nicht in die Angelegenheiten der religiösen Vereinigungen ein.“ (§ 61).

In der Verfassung wird außerdem festgehalten, dass „Alle Bürger der Republik Usbekistan vor Gesetzt, egal welcher Nationalität, Sprache, Religion, sozialen Stand, Anschauungen, persönlichen oder gesellschaftlichen Stellung sie einnehmen, gleich.“ (§ 18), außerdem: „Gewissensfreiheit wird für jeden Einzelnen garantiert. Jedermann hat das Recht sich zu jeglicher Religion zu bekennen oder zu gar keiner. Unzulässig ist das Aufzwingen von jeglichen religiösen Meinungen.“ (§ 13).

Usbekistan hat als erster von den ehemaligen Staaten der Sowjetunion das Gesetzt „Über die Freiheit des Gewissens und religiöser Organisationen“ verabschiedet. Das vorliegende Gesetzt ist der erste Rechtsbeschluss, welches die Beziehung zwischen Staat und Religion, zwischen religiösen Einrichtungen und seinen Gläubigern regelt.

Der Staat folgt bei seiner Zusammenarbeit mit religiösen Einrichtungen den nachfolgenden Prinzipien:

  • Achtung vor religiösen Gefühlen der Gläubiger
  • Sicherstellung der Gleichheit vor dem Gesetzt und die Unzulässigkeit von Verfolgung von Bürgern, die sich zu ihrem Glauben bekennen oder jene die sich zu keinem bekennen
  • Notwendigkeit der Suche nach einem Dialog mit verschiedenen religiösen Vereinigungen, damit ihre Möglichkeiten genutzt werden können, den Glauben der Bevölkerung wieder auferstehen zu lassen, zur Festigung der allgemeinen Moralvorstellungen; die Religion nicht für destruktive Ziele missbraucht wird.

Für eine enge Zusammenarbeit religiösen Organisationen, Leistung von Beihilfe bei der Betätigung der verschiedenen Glaubenskonfessionen, gemeinsame Ausarbeitung von Vorschlägen und Methoden zur Sicherung des zwischenkonfessionellen und internationalen Friedens und der gesellschaftlichen Ordnung, zur Entwicklung einer Kultur der zwischenkonfessionellen Verkehrs miteinander wurde im Komitee für religiöse Angelegenheiten ein Rat für Konfessionsangelegenheiten gegründet.

Im Rat für Konfessionsangelegenheiten sind vertreten: der Leiter der muslimischen Verwaltung in Usbekistan, der Taschkenter und Mittelasiatischer Diözesen der Russisch Orthodoxen Kirche, Römisch-Katholischen Kirche, Bündnis der Evangelischen christlich-baptistischen Kirche, Zentrum christlich Evangelischer Kirche, Evangelisch-Lutheranische Kirche und Jüdisch religiöse Gemeinde Taschkents.

Auf den abgehaltenen Versammlungen des Rates werden Fragen bezüglich der Gewährleistung der Einhaltung der Gesetze der Republik, Berücksichtung der Rechte von religiösen Organisationen und den Gläubigen und auch andere wichtige Probleme. Zur Beleuchtung der Angelegenheiten des Rates für Konfessionsangelegenheiten wurde das vorher publizierte Informationsblatt des Komitees für Religionsangelegenheiten, umbenannt zum „Zwischenkonfessioneller Bote“.

Der Staat unterstützt der zwischenkonfessionellen Frieden und Eintracht in der Republik. Das reiche geistige Erbe der Völker Usbekistans, seine alte Kultur und Religion haben sich als ein Objekt von Interesse für die Weltöffentlichkeit herauskristallisiert.

Der Staat trägt dazu bei, dass so viele Gäste wie nur möglich Usbekistan besuchen und sich persönlich von seinem Aufblühen und dass die Regierung die Aufgaben, die sie auf sich genommen hat nicht mit Wörtern, sondern mit Taten erfüllen, bezeugen können. Davon ausgehend wurde im Jahr 1995 in Taschkent nach der Initiative des damaligen Erzbischofs und jetzigen Metropoliten Vladimir eine christlich-muslimische Konferenz „Gemeinsam unter einem Himmel leben“ durchgeführt. Bei der Arbeit des Forums beteiligten sich Vertreter des Weltrates der Kirchen, eine Reihe von ausländischen und nationalen religiösen Organisationen.

Im November 1996 wurde eine Veranstaltung wegen dem 125-jährigem Jahrestag des Taschkenter und Mittelasiatischer Diözesen der Russisch Orthodoxen Kirche durchgeführt. Zu Ehren der Feier dieses Ereignisses besuchte Zentral Asien zum ersten Mal in der Geschichte des Patriarchats das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche, Patriarch Aleksej II.

Im Dezember desselben Jahres feierte die Evangelisch-Lutheranische Gemeinde Usbekistans ihr 100-jähriges Jubiläum als einzige Lutheranische Kirche in Zentral Asien.

Im März 1999 fanden in Samarkand und Oktober 2000 in Taschkent offiziellen Eröffnungen der Römisch-katholischen Kirchen statt.

Im September 1999 wurde in Taschkent nach der Initiative des Präsidenten der Republik Usbekistan die Taschkenter Islamische Universität eingerichtet. Im Jahr 2003 erfolgte der erste Abschluss der Bachelor-Studenten, im Jahr 2005 – Magister-Stundenten. An der Universität ist ein akademisches Lizee und eine gymnasiale Schule mitintegriert.

Die Universität zählt als die größte in Zentral Asien in seinem Eigenschaftsprofil als höchste Bildungseinrichtung. Hier werden die Bachelor- und Master-Stundenten, welche ein umfassendes Wissen in den Grundlagen, Prinzipien der Theologie, Geschichte und Philosophie des Islams und auch moderne säkulare Wissenschaften.

das Verhältnis zu der Bildungseinrichtung und seinen Absolventen kann man daran erkennen, dass im Jahr 2003 nach einem Sonderbeschluss des Ministerkabinetts Fragen bezüglich einer materiellen Unterstützung von Absolventen der Taschkenter Islamischen Universität erläutert wurden.

Im September 2000 fand in Taschkent und Samarkand die internationale Konferenz „Weltreligionen auf dem Weg zu Weltkulturen“ statt.

Im Oktober 2002 fand in Taschkent eine Veranstaltung zum 100-jährigen Jahrestag des Wiederauflebens des Katholizismus in Zentral Asien statt.

Im August 2003 wurde der Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan verkündet, dass 15 Objekte, nämlich religiöse Komplexe, Pilgerorte und Grabstätte in die Obhut der muslimischen Verwaltung Usbekistans übergeben werden.

Im Oktober 2003 wurde eine Veranstaltung zum 100-jährigen Jahrestag des Armenischen Apostolischen Kirche durchgeführt.

Im Jahr 2007 wurde auf die Initiative des Präsidenten der Republik Usbekistan, Islam Karimov, auf dem Massiv „Hastimom“ in Taschkent innerhalb einer Rekordzeit – vier Monate – eine riesige Bauarbeit der Komplexe „Hazrati imom“, welches aus der Moschee „Hazrati imom“, der Medresse „Barokhon“, einem Gebetsort „Muyi muborak“, dem neuen Gebäude der muslimischen Verwaltung und aus anderen einzigartigen Gebäuden besteht, erbaut. Am 8. Juni desselben Jahres fand die feierliche Eröffnung des Komplexes statt und auch der erste Gottesdienst – das Freitagsgebet in der neuen Moschee.

Von der Islamischen Organisation bezüglich Angelegenheiten über Bildung, Wissenschaft und Kultur „ISESCO“ wurde unsere Hauptstadt, Taschkent, im Jahr 2007 zu einer von vier Hauptstädten der islamischen Kultur ernannt, gleichgestellt mit Städten wie Fes, Tripolis und Dakar. Aus diesem Anlass werden im gesamten Land entsprechende Veranstaltungen, welche das entsprechende Ereignis feiern, durchgeführt.

Die bedeutsame Veranstaltung hingegen war die internationale Konferenz der praktischen Wissenschaften „Beitrag Usbekistans zur Entwicklung der islamischen Zivilisation“, welche von 14-15. August 2007 in Taschkent und Samarkand stattfanden. Zur Beteiligung an der Konferenz kamen über 100 ausländische Staats- und Gemeinschaftsvertreter, Vertreter geistlicher und wissenschaftlicher Kreise aus 31 Länder aller Kontinente. Im Ganzen war die Konferenz ein voller Erfolg, auch wenn das Thema der Konferenz unermesslich war. Und im folge dessen rechnen wir in guter Hoffnung auf andere Foren solcher Art.

Die vorliegende Thematik nahm ihre Fortsetzung am 13-14. November 2007, als in der Stadt Samarkand und Buhara die internationale Konferenz der praktischen Wissenschaft ISESCO „Usbekistan – Heimat großer Denker der islamischen Welt“ mit Beteiligung von ungefähr 30 ausländischen Wissenschaftlern und Vertretern von Gemeinschaftsorganisationen stattfand. Außerdem wurden in den Jahren der Unabhängigkeit eine Reihe von internationalen Symposiums abgehalten, welche zum Anlass bedeutendere Tage hatten, wie Jubiläen von international bekannten muslimischen Wissenschaftlern-Theologen:

  • im September 1993: 675-jähriges des Buhauddin Hakschbandi;
  • im November 1995: 920-jähriges des Mahmud as-Samahshuri und 850-jähriges des Hajmiddin Kubro;
  • im Oktober 1998: 1225-jähriges des Imama al- Buhari;
  • im November 2000: 1130-jähriges des Imama Abu Mansura al- Moturidi und 910-jähriges des Burhaniddin al- Marginani;
  • im November 2003: 900-jähriges des Abduhalik Gijduvani;
  • im Dezember 2004: 600-jähriges des Hodja Ahrar Bali.

Usbekistan ist ein weltliches Land, und die Regierung der Republik begrenzt nicht religiöse Organisationen nach ihrer quantitativen oder territorialen Merkmalen. Alle religiösen Organisationen, seien sie mit der größten Mitgliederzahl, wie die muslimische Verwaltung in Usbekistan, die Russisch-Orthodoxe Kirche oder einzelne religiöse Organisationen haben die selben Rechte und Pflichten.

Gläubige können in Usbekistan völlig frei alle ihre religiösen Feste feiern. Somit werden von Jahr zu Jahr Kurban-hayet und Ramadan-hayet – bei Muslimen, Ostern und Weinachten – bei Christen, Peysah, Purin und Hanuka – bei Juden immer großflächiger gefeiert. Dabei wurden die Feiertage Kurban-hayet und Ramadan-hayet nach der Verordnung des Präsidenten I. Karimov zu Ruhetagen erklärt.

In den Jahren der Unabhängigkeit wurde mehr als 60tausend Bürgern der Republik Usbekistan die Möglichkeit gegeben, die Pilgerfahrt Hadsch nach Saudi Arabien zu erfüllen. Von der Seite des Staates werden den Pilgern jegliche Hilfestellungen geboten – Organisierung von Sonderflügen, Gewährleistung der medizinischen Versorgung, freie Konvertierung von ausländischen Währungen, schnelles und ungehindertes Bestätigung des Visums.

Wenn dies alles mit dem, was vor der Unabhängigkeit noch gewesen ist verglichen wird, kann man mit Sicherheit sagen, dass die Tatsachen offen liegen. Nach den Angaben der muslimischen Verwaltung Usbekistans haben vor den 90ern ungefähr 80-100tausend Menschen Moscheen besucht. In den heutigen Tagen hingegen werden die Moscheen von ca. 2 Mil. Menschen besucht. Zu den heiligen Städten Mekka und Medina fuhren im Durchschnitt aus dem ganzen Land ca. 10-15, einschließlich aus Usbekistan 3-4 Personen. Im Jahr 2007 hingegen pilgerten zum Hadsch nach Saudi Arabien 5088 Menschen.

In den Jahren der Unabhängigkeit wurden hunderte von Moscheen, Kirchen und Gebetshäuser, eingeschlossen der orthodoxen Tempel in Taschkent, Samarkand und Novoi, katholischen Kirchen in Taschkent, Armenische Apostolische Kirche in Samarkand erbaut und renoviert.

Gegenwärtig haben sich in der Republik Usbekistan 2231 religiöse Organisationen aus 16 verschiedenen Konfessionen registriert und üben ihre religiösen Tätigkeiten aus.

Selbstverständlich ist ein Großteil dieser Organisationen, genauer 2050, islamisch, da sich nach inoffiziellen Angaben 88 Prozent der Gesamtbevölkerung des Landes zu Anhängern des Islams zählen. Für das Bedürfnis der Muslime wurden die Übersetzung und mehrere Auflagen des Korans in usbekischer Sprache ermöglicht.

Besonders sollte betont werden, dass Usbekistan das dritte Land ist, im welchen der Koran auch in der Blindenschrift gedruckt wurde. Ende 2004 wurde von der muslimischen Verwaltung Usbekistans zusammen mit der Gemeinschaft für Blinde eine Präsentation des heiligen Korans gegeben, welche in der Blindenschrift gedruckt war. Gegenwärtig leben in der Republik ungefähr 24 tausend Menschen, denen die Möglichkeit nicht gegeben ist, die Welt mit ihren eigenen Augen zu betrachten. Von nun an werden alle speziellen Internatsschulen, öffentliche Bibliotheken der Republik und auch all jene, welche den Wunsch danach haben, mit Kopien des Korans in der Blindenschrift versorgt. Die Ausgabe des Korans für Blinde, die Organisierung einer Surdo-Übersetzung für Taubstumme in zwei Freitagsmoscheen in Taschkent, Überleitung dieser Erfahrungen auch in andere Regionen der Republik sind ein unschätzbares Geschenk für unsere Invaliden-Mitbürger.

Außerdem führen im Territorium der Republik 180 Organisationen aus 15 verschiedenen Konfessionen ihre Tätigkeiten aus.

Übrigens, die biblische Gemeinde hat in letzter Zeit die Übersetzung der Bibel ins usbekische realisiert, um genau zu sein 16 Bücher aus dem Alten Testament und das gesamte neue Testament.

Die oben angegebenen Zahlen können mit denen vor der Unabhängigkeit verglichen werden. Mitte 1991 waren in der Republik Usbekistan nur 211 religiöse Organisationen registriert, von denen 149 – muslimisch, 51 – christlich, genauer genommen 25 orthodoxe, 1 katholische, 15 baptistische, 6 adventistische und 4 lutheranische, noch dazu 11 jüdische religiöse Gemeinden.

Zurückschauend auf den historischen Weg, welcher von unserem Volk beschritten wurde, kommt man nicht umhin, zu bemerken, dass seit der Unabhängigkeit im Lande eine große Arbeit verrichtet worden ist. Ertrug beträchtliche Veränderungen und bewirkte damit einen fundamentalen Wandel des eigentlichen Wesens des Staates. Ein wichtiges politisches Ereignis in der Geschichte unseres Landes wurde im Dezember 1992 die Verabschiedung der Verfassung der Republik Usbekistans, welche der Grundstein, das Fundament für den Erbau einer Gesetztgebung auf der Basis eines souveränen Staates darstellt.

Usbekistan ist ein gleichberechtigtes Mitglied der internationalen Gemeinschaft und trägt die Verantwortung für die Sicherung des einen oder anderen Glaubens. Jedoch sollte vor allem berücksichtigt werden, dass damit keine Begründung für einen Missbrauch der Religion für politische oder andere Ziele gegeben ist.

Nach den Vorderungen des Wiener Deklaration, dem Garanten der Konstitution der Republik Usbekistan, im Sinne der Sicherung des internationalen Einverständnisses und zwischenkonfessionellen Solidarität ist eines der wichtigsten Prioritäten bei der Reformierung unserer Gesellschaft die Sicherung und der Schutz, der in unserer Verfassung verankerten Rechte und Freiheiten der Bürger und deren Gleichheit vor dem Gesetz unabhängig von der Rasse, Geschlecht, Nationalität, Sprache, sozialen Herkunft, Überzeugungen, der persönlichen oder gesellschaftlichen Stellung.

Quelle: Botschaft der Republik Usbekistan in Deutschland , Perleberger Str.62, Berlin