19.02.2008

Iran: Per Gesetz soll Todesstrafe für abtrünnige Muslime erlaubt werden


Open Doors bittet deutsche Gerichte dringend, iranische Konvertiten nicht
abzuschieben - Ehemalige Muslime können ihren Glauben nur im Untergrund
leben
(Open Doors, 11. Februar 2008) – Im Iran soll per Gesetz die Abkehr vom Islam nun auch
rechtlich ein Verbrechen werden, das mit dem Tode bestraft werden darf. Es gilt als
wahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf zum islamischen Strafrecht, der vor einem Monat vom
Kabinett genehmigt wurde, auch die notwendige parlamentarische Unterstützung erhalten wird.
„Dieser Vorstoß zeigt nicht nur die zunehmende Bedrohung für Muslime, die im Iran Christen
wurden, sondern macht auch deutlich, dass Konvertiten, denen in Deutschland kein Bleiberecht
gewährt wird, bei einer Abschiebung in Lebensgefahr sind und hingerichtet werden können“,
sagt Markus Rode, Leiter von Open Doors Deutschland (Kelkheim bei Frankfurt am Main).
Rode appelliert an Politiker und Verantwortungsträger, diese Entwicklung zur konkreten
Anwendung der Scharia nicht zu verkennen. Für einen bekennenden Christen sei es auf
Grundlage der Bibel nicht hinnehmbar, seinen Glauben geheim zu halten, was deutsche Gerichte
und einige Politiker jedoch Konvertiten in Abschiebeverfahren empfehlen. Das Weitersagen des
Evangeliums bzw. das Bekennen des christlichen Glaubens ist eine Säule des Christentums und
zudem das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Auf dem aktuellen Weltverfolgungsindex des
Hilfswerkes für verfolgte Christen steht der Iran zum dritten Mal in Folge auf Platz 3 und somit
an der Spitze der Länder, in denen Christen am härtesten verfolgt werden.
Verbot der Unterstützung
Schätzungsweise leben 0,3 Prozent Christen im Iran, darunter bis zu 150.0000 armenische und
assyrische Christen sowie andere christliche Minderheiten. Die Zahl der Konvertiten ist
unbekannt. Open Doors schätzt, dass es etwa 250.000 sein könnten. Die Zahl liegt
wahrscheinlich jedoch höher. Besonders für die im Untergrund lebenden Christen und
ehemaligen Muslimen ruft das Werk zu Gebet auf. Religionswächter bespitzeln Gottesdienste
traditioneller, genehmigter Kirchen, auf der Suche nach Konvertiten. Traditionellen Christen ist
es zudem verboten, Konvertiten zu unterstützen. Werden sie dennoch aufgenommen, droht die
Schließung der Kirche. Während deutsche Verwaltungsgerichte oder Politiker auf den Umstand
anspielen, es gäbe ja offiziell erlaubte Kirchen im Iran, werde außer Acht gelassen, dass
Konvertiten als „Abtrünnige“ diese nicht ungestraft besuchen können, so Markus Rode. Das
Werk erfuhr in der Vergangenheit immer wieder von ermordeten Pastoren und Evangelisten,
deren Tod von den Behörden als Selbstmord dargestellt wurde.
Bei Rückkehr zum Islam – Straferlass; ansonsten Todesurteil oder lebenslange Haft
Artikel 225 der Vorlage umschreibt spezifisch die Abtrünnigen (Apostaten). Demnach gibt es
„geborene und nationale Apostaten". Ein geborener Apostat ist bei mindestens einem
muslimischen Elterteil aufgewachsen und hat den Islam später verlassen. Abschnitt 7 fordert
hier uneingeschränkt: „Die Strafe für einen geborenen Apostaten ist der Tod". Ein nationaler
Apostat ist ein iranischer Bürger, der in einem nichtmuslimischen Elternhaus aufgewachsenen
ist, Muslim wird und später zu einer anderen Religion konvertiert. Anders als der geborene
Apostat bekommt der nationale die Möglichkeit, seine Konversion zu bereuen und zum Islam
zurückzukehren. Im Artikel heißt es: „Nach der endgültigen Verurteilung würde er/sie drei Tage
lang zum rechten Pfad geleitet und ermuntert werden, seiner/ihrer Überzeugung abzusagen.
Sollte er/sie ablehnen, würde die Todesstrafe ausgeführt." Abtrünnige Frauen könnten nach
Abschnitt 225-10 verschont und zu lebenslanger Gefängnisstrafe verurteilt werden. Der
Gesetzentwurf fordert, „harten Druck" auf eine Apostatin auszuüben, die sofort freigelassen
werde, falls sie dem christlichen Glauben abschwört. Nach internationalen Protesten mussten
iranische Behörden im Jahr 1994 die Todesstrafe für den Christen Mehdi Dibaj aussetzen.

Seitdem wurden offiziell keine Konvertiten wegen „Apostasie" verurteilt. Dibaj und vier weitere
protestantische Pastoren wurden jedoch kurze Zeit später brutal ermordet. Open Doors vermutet,
dass das islamische Regime die Morde in Auftrag gegeben hat, was auch dafür spricht, dass eine
Strafverfolgung nie aufgenommen wurde.