08.03.2008

Türkei: EU ruft Türkei zur Achtung der Religionsfreiheit auf


Brüssel/Belgien, 18.02.2008 (KAP) Die Europäische Union (EU) hat die Achtung der
Religionsfreiheit und die Einhaltung der Menschenrechte als Prioritäten für Fortschritte bei den
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei bezeichnet. In einem am 18. Februar in Brüssel
verabschiedeten Beschluss verlangen die EU-Außenminister die Umsetzung ihrer Forderungen
in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren.
Die EU fordert unter anderem, dass nichtmuslimische Glaubensgemeinschaften
Rechtspersönlichkeit erhalten müssen. Sie müssten die Möglichkeit haben, Religionsunterricht
zu erteilen und ihre Geistlichen auszubilden. Bei der Ausübung der Religionsfreiheit dürfe die
Türkei keinen Unterschied zwischen türkischen und ausländischen Staatsangehörigen machen.
Die Türkei solle ein Klima der Toleranz schaffen, das der Achtung der Religionsfreiheit
förderlich sei.
In dem Beschluss werden zahlreiche weitere Fortschritte bei Menschen- und Grundrechten
angemahnt. Zu den kurzfristigen Prioritäten der Türkei müsse es gehören, eine zivile Kontrolle
über das Militär einzuführen und die Justiz zu reformieren. Die EU verlangt ein schärferes
Vorgehen gegen Korruption und eine Durchsetzung des Folterverbots. Verstöße dagegen
müssten geahndet werden.
Zudem fordert die EU, die Rechte von ethnischen Minderheiten wie den Kurden stärker zu
achten. Weiter bestehende Hindernisse etwa bei Bildung und Medien müssten rasch abgebaut
werden. Auch bei Frauen-, Kinder- und Gewerkschaftsrechten setzt sich die EU für schnelle
Verbesserungen ein.
Quelle: Kathpress, Wien/Österreich